Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der vorgelegte Justizhaushalt ist eine Enttäuschung.
Es gibt keine zentralen Antworten auf die drängenden Probleme und Fragestellungen der Justiz.
Im Gegenteil:
Nachdem zahlreiche weitere Gerichte nun geschlossen werden und damit sich die Justiz weiter aus der Fläche zurückzieht, wird es nach den Ankündigungen des Justizministers zum weiteren personellen Aderlass in der Justiz kommen: So sollen bis zum Jahr 2015 durch Stellenstreichungen Einsparungen i. H. v. 18,2 Mio. erzielt werden.
Dies führt zu einem weiteren Stellenabbau i. H. v. 350 bis 400 Stellen,
d. h. 65 Richter- und Staatsanwaltschaftsstellen (wobei die 40 Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch nicht berücksichtigt sind) und ca. 240 Stellen im einfachen und mittleren Dienst.
Schon jetzt beträgt die durchschnittliche Arbeitsbelastung der Richter und Staatsanwälte mehr als 110% und die personellen Ressourcen im nicht richterlichen Bereich sind wie eine zu kurz geratene Decke.
Der Rechtsstaat und der von Justizminister Hahn selbst propagierte Rechtsstandort Hessen ist ein verfassungsrechtlich hoch geschütztes Gut und trägt maßgeblich zur wirtschaftlichen Prosperität und Ansehen unseres Landes bei.
Dieses hohe Gut dürfen wir nicht gefährden!
Mit Ihren massiven Einschnitten riskieren Sie längere Verfahrenslaufzeiten, erschweren den Rechtsgewährungsanspruch und schaden damit dem Justiz- und Wirtschaftsstandort Hessen.
Sie argumentieren stets, auch die Justiz müsse ihren Anteil an der Umsetzung der Schuldenbremse leisten.
Für plumpe Schuldenstreichungen und Gerichtsschließungen darf die Schuldenbremse nicht instrumentalisiert werden!
Warum geben Sie keine Antworten auf die Frage nach Einnahmeverbesserungsmöglichkeiten für das Land?
Warum sparen Sie nicht endlich bei der NVS/SAP R/3?
All dies hat Hessen bereits unverhältnismäßig viel Geld gekostet und verursacht auch weiterhin hohe Ausgaben. Außerdem wird dadurch in einem Umfang Arbeitskraft gebunden, die in der Justiz sinnvoller eingesetzt werden könnte.
Warum machen Sie keinen Vorstoß auf der Bundesebene, dass die Betreuungskosten nicht weiter aus dem Ruder laufen?
Zu all diesem Thema sind Sie sprachunfähig. Stattdessen fallen Ihnen immer nur stereotyp Personaleinsparungen ein. Und das dann auch noch in der ersten Instanz, d. h. in der ersten Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb stelle ich hier auch einmal die Frage:
Brauchen wir angesichts der Belastungsquote am VGH tatsächlich dort alle Senate?
Nein, meine Damen und Herren! Es gibt hinreichende Alternativen zu der geplanten weiteren Stellenstreichungen!
Lassen Sie mich noch auf zwei Haushaltsänderungsanträge der SPD-Landtagsfraktion eingehen, mit denen wir zwei wichtige rechtspolitische Themen aufgreifen wollen.
Eine effektive Kriminalitätsbekämpfung hat für die SPD höchste Priorität. Deshalb wollen wir die Staats- und Amtsanwaltschaften, die bereits jetzt eine Belastungsquote von 140% und mehr haben, etwas personell entlasten und damit die Strafverfolgung stärken.
Dies ist umso angezeigter, als die Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht jüngst um 5,4% angestiegen sind!
Hier muss etwas geschehen!
Aber auch die Opfer von Straftaten brauchen unsere Hilfe und Unterstützung.
Deshalb wollen wir wie in Rheinland-Pfalz eine Opferstiftung in Hessen gründen, die jenseits des Opferentschädigungsgesetzes und vorhandener Regelungslücken Opfern von Straftaten schnelle und unbürokratische Hilfe leistet.
Lassen Sie mich einige Anmerkungen zum Justizvollzug machen.
Angesichts der aktuellen Diskussion zur Sicherungsverwahrung gerät der allgemeine Vollzug, insbesondere der Erwachsenenvollzug oft außer dem Blick, dabei liegt hier viel im Argen.
Die Gefangenenklientel wird immer schwieriger, so sind viele psychisch auffällig.
Angesichts dieser schwierigen Situation wäre ein effektiver Behandlungsvollzug umso wichtiger. Fakt ist zudem, dass die Arbeitssituation gerade im Allgemeinen Vollzugsdienst höchst angespannt ist.
Der Krankenstand ist in vielen Anstalten sehr hoch, die Arbeitszufriedenheit, z. B. wegen der mangelhaften Personaleinsatzplanung, dem hohen Arbeitsdruck und den vielen Entscheidungen, die von oben durchgedrückt werden, ist oft schlecht.
Um dem gesetzlich verankerten Resozialisierungsgebot ausreichend Rechnung zu tragen, braucht der Vollzug ausreichendes, motiviertes Personal.
Trotz der angespannten Haushaltslage hat die SPD-Landtagsfraktion wie im letzten Jahr deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir zumindest 20 zusätzliche Vollzugsbedienstetenstellen schaffen.
Dies ist gut investiertes Geld, denn gelungene Resozialisierung vermeidet und verhindert viele zusätzliche personelle wie materielle, auch volkswirtschaftliche Schäden.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
abschließend stelle ich fest, dass dieser Einzelplan den Anforderungen an eine gute zukunftsgerechte Justizpolitik nicht gerecht wird und wir ihn deshalb ablehnen!