Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
wir beraten in 3. Lesung das Sammelgesetz zur Verlängerung von 19 verschiedenen Landesgesetzen.
Wir wollen die 3. Lesung nochmals dazu nutzen, dieses facettenreiche Gesetz hier im Parlament erneut ausführlich zu beraten.
Dies auch deswegen, weil Sie uns sachwidrig als Regierungsfraktionen eine Anhörung zu diesem Gesetz verwehrt haben!
Herr Heinz hat zu diesem Vorwurf in der 2. Lesung gesagt, es gäbe keinen Bedarf für eine Anhörung, da man ohnehin viele Gesetze einfach ohne Änderung verlängere.
Da setzt ja genau auch unsere Kritik an:
Etwa beim Ersatzschulfinanzierungsgesetz haben wir mehrfach eine dringend erforderliche Überarbeitung eingefordert.
Wie soll die Finanzierung der Ersatzschulen in Zukunft ausgestaltet und weiterentwickelt werden?
Da reichen bloße Absichtserklärungen und Ankündigungen der Kultusministerin nicht!
Auch hätten Sie mit einer Anhörung die Gelegenheit gehabt, bereits bekannten Regelungsbedarf, aber auch neue Ideen und Anregungen aufzunehmen.
Diese Chance ist durch Ihre Ignoranz leider vertan worden!
Ganz bewusst wollten Sie auch keine öffentliche Debatte zum Thema Sonntagsarbeit!
Das Hessische Ladenöffnungsgesetz soll einfach verlängert werden.
Mir nichts, dir nichts wurde dabei auch noch ohne den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, die Bedarfsgewerbeverordnung, die die Sonntagsarbeit in vielen Branchen regelhaft ermöglicht, erlassen.
Lassen Sie mich noch einen anderen Aspekt ansprechen:
Wenn Gesetze unverändert nach einer Befristung verlängert werden, sollte zuvor eine Evaluierung stattgefunden haben. Wenn evaluiert wurde, warum werden die detaillierten Evaluierungsergebnisse dem Parlament nicht vorgelegt?
Haben Sie etwas zu verbergen?
Lassen Sie mich insgesamt festhalten:
Dort, wo gesetzgeberischer Änderungsbedarf nötig wäre, handeln Sie nicht bzw. sitzen die notwendigen Veränderungen aus.
Deshalb wird die SPD das Gesetz ablehnen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!