CDU- und FDP-Abgeordnete stimmen gegen eigene Gerichtsstandorte

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat bei der Plenardebatte zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen Justizminister Hahn vorgeworfen, an der falschen Stelle zu sparen. Die wichtigsten Argumente für die Gerichtsschließungen wie die Reduzierung der Sachausgaben und Hochbaukosten ließen sich aber nach vorliegenden Erkenntnissen nicht realisieren.

Hofmann betonte, dass Justizminister Hahn auf die Einsparvorschläge etwa bei SAP R 3, dem HI und der Reform des Betreuungsrechtes nicht einginge. „Durch die Gerichtsschließungen steht nach Ihrer Ankündigung ein weiterer großer Personalabbau bevor, der zusätzliche Kosten auf den rechtssuchenden Bürger überträgt“, so die Abgeordnete in ihrer Rede.
Eine aktuelle Überprüfung der Amtsgerichte durch den Landesrechnungshof werde nicht abgewartet. „Der Landesrechnungshof versteht unter räumlicher Nähe etwas ganz anderes als der Justizminister, der Gerichte schließen will, die sehr wohl hoch effizient arbeiten“, so Hofmann.
In der namentlichen Abstimmung, die die SPD beantragt hat, haben die Abgeordneten der Wahlkreise der CDU und FDP, wie Herr Dietz, Herr Landau, Herr Bellino, Herr Dr. Müller, Herr Dietzel, Herr Peuser, Herr Wiegel, Herr Irmer, Herr Dr. Wagner, Herr Lenz als Abgeordnete der CDU und Herr Hahn, Herr Paulus, Herr Dr. Blechschmidt, Herr Noll, Herr Heidel, Herr Müller, Herr Dr. Büger als Abgeordnete der FDP für die Schließung ihres eigenen Gerichtes vor Ort gestimmt.