Tierrechtsvertreter müssen im Interesse von Tieren klagen können

Die SPD-Fraktion hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Tierschutzverbandsklage in den Landtag einzubringen, wie die Landtagsabgeordnete und Rechtspolitikerin Heike Hofmann berichtet. „Tierschutz hat zwar Verfassungsrang. Bislang kann in Hessen jedoch nur von Tiernutzern geklagt werden, die sich in ihren Rechten zur Tiernutzung eingeschränkt sehen. Nun soll anerkannten Tierrechtsvertretern die gleichberechtigte Klagebefugnis im Interesse der Tierrechte eingeräumt werden“, so die Abgeordnete weiter.
„Die SPD möchte damit die grundlegende Debatte in Hessen anstoßen, nachdem bereits andere Bundesländer, wie z.B. NRW, eine solche Klagemöglichkeit auf den Weg gebracht haben“, sagte Hofmann.
Die SPD-Politikerin betonte, sie erachte die Landesverbandsklage als notwendig für die Beteiligungs- und Anhörungsrechte anerkannter Tierschutzvereine, für die Überprüfung von Haltungsbedingungen, Laborversuchen und Tierschutzüberwachungsmaßnahmen.