Landesregierung ignoriert wichtige Regelungen gegen Lohndumping und zur Sicherung des fairen Wettbewerbs

Die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Heike Hofmann, weist aktuell auf einen von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf für ein Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz hin. „Das hierbei eine Zustimmung der Koalition von CDU/FDP möglich sein kann, zeigt die Tatsache, dass die CDU in einem eigenen Mittelstandspapier zum einen mit der Mittelstandsverträglichkeitsprüfung und zum anderen mit der Etablierung eines Ansprechpartners für den Mittelstand zwei wesentliche Forderungen des SPD-Gesetzesentwurfes übernommen hat“, erläuterte die SPD-Politikerin.
Nicht in das CDU-Papier übernommen wurden die SPD-Forderungen nach einer Tariftreueregelung und einem Mindestlohn von 8,50 Euro bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. „Dies ist ein zentrales Anliegen der SPD und nach unserer Ansicht zur nachhaltigen Verhinderung von Lohndumping und zur Sicherung des fairen Wettbewerbs zwingend notwendig. Tariftreue und Mindestlöhne stellen überdies einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft dar und können Entwicklungen, wie wir sie gerade in London beobachten mussten, vorbeugen“, betonte Hofmann.
Bereits acht Bundesländer haben europarechtskonforme Tariftreueregelungen. Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz regeln Mindestlöhne gesetzlich. Baden-Württemberg, Brandenburg und NRW planen einen vergabespezifischen Mindestlohn. Hessen droht hier bundesdeutsches Schlusslicht zu werden, so die Abgeordnete abschließend. Die Landesregierung sei aufgefordert im Interesse des Wirtschaftsstandorts Hessen über ihre eigene Position nachzudenken und diese in den fehlenden Punkten anzupassen.