Anlässlich der parlamentarischen Debatte des Gesetzes der SPD für ein Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz hat die Abgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann, die dringende Notwendigkeit eines solchen Gesetzes insbesondere vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa, die seit dem 1. Mai uneingeschränkt gilt, betont. Es braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um Dumpingkonkurrenz über die Löhne zu vermeiden, so Hofmann. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir diese Rahmenbedingungen geschaffen, in dem wir bestimmte soziale und ökologische Kriterien, wie die Verpflichtung zur Erstausbildung und der Gleichstellung von Frauen und Männern, für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgeschrieben haben und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Tariftreue binden."
Darüber hinaus fordere die SPD die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro. Damit soll unser Gesetzentwurf kleine und mittlere Betriebe und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Konkurrenz einzig über die Löhne schützen, denn bisher ist das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand der Preis, so die Politikerin.
Nicht zuletzt trete ihre Fraktion für einen Mittelstandsbeauftragten ein. Dieser soll in Zukunft die Auswirkung von Rechtsvorschriften und Verordnungen auf den Mittelstand untersuchen und gegebenenfalls Anpassungen einfordern. Dies funktioniere auf europäischer Ebene bereits sehr gut und könne deshalb ein Beispiel für Hessen darstellen, so Hofmann abschließend.