Gesetzesbefristungen

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
erneut wird dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem diverse Gesetze geändert bzw. zumeist mit unterschiedlicher Geltungsdauer verlängert werden sollen.
Notwendig ist dies, da die im Gesetzentwurf genannten Rechtsvorschriften jeweils zum 31.12.2011 außer Kraft treten.

Da das Gesetz heute zunächst in 1. Lesung beraten wird und wir zumindest die Regierungsanhörungsunterlagen anfordern und auswerten sollten, beschränke ich mich auf einige wesentliche geplante Änderungen, die fragwürdig sind.
So soll das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz, das u.a. die Errichtung der hessischen Sozialgerichte sowie den Zuschnitt der einzelnen Bezirke regelt, nur für 2 Jahre verlängert werden.
Dies obwohl nach der eigenen Gesetzbegründung sich kein inhaltlicher Änderungsbedarf ergibt!
Eigentlicher Grund für die nur 2jährige Verlängerung ist der nicht aufgegebene „Traum“ der Landesregierung, wie sie selbst schreibt, die Möglichkeit der Zusammenfassung und Vereinheitlichung der organisatorischen Regelung aller hessischen Gerichtsbarkeiten weiter geprüft werden soll.

Da kann ich Ihnen nur sagen:
Die SPD wird sich weiter insbesondere gegen eine Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wenden, denn die hoch spezialisierten und effizient arbeitenden Fachgerichtsbarkeiten haben sich bewährt!

Auch das Hessische Richtergesetz wurde evaluiert. Hier teilen wir nicht die Auffassung des Ministeriums, dass insbesondere die eine Änderung des Personalvertretungsrechtes „auf die lange Bank geschoben werden sollte“!

Nein: Auch bei den Richterinnen und Richtern brauchen wir wieder eine echte Mitbestimmung. Damit ist eine Änderung des Personalvertretungsrechtes längst überfällig!

Der Berichtsturnus, was die Chancengleichheit und Gleichberechtigung nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz anbelangt, soll künftig auf 5 Jahre erweitert werden.
Wir halten es für sinnvoll, regelmäßiger dem Hessischen Landtag (auch Mitte der Legislaturperiode) berichten zu lassen, damit sich auch das Parlament darüber Klarheit verschaffen kann, ob bei der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau Verbesserungen erreicht wurden oder nicht.

Zu den erneuten geplanten Änderungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes:
Wir nehmen die Bedenken der Kirchen und der Gewerkschaften ernst. Der Sonntag sollte konsumfrei bleiben, er gehört der Familie und dient der Erholung. Die Möglichkeiten der Ausnahmen müssen begrenzt bleiben.
Alkoholverkauf zu begrenzen kann sinnvoll sein, das sehen wir am Beispiel Baden-Württemberg, wo nachts kein Alkohol mehr verkauft werden darf. Herr Minister Grüttner hat sich dazu ja auch schon positiv geäußert.
Zudem ist problematisch, die Verlängerung der Berichtsfrist des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes von drei auf fünf Jahre.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
Sie sehen: Es gibt in diesem Gesetzgebungsverfahren einigen Beratungsbedarf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.