Sorgerecht für Unverheiratete muss neu geregelt werden

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hält eine Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern für dringend erforderlich. Dies sei durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 3.12.2009 und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.7.2010 notwendig geworden.
Das Bundesverfassungsgericht habe eine „wegweisende Entscheidung getroffen“ in dem es festgestellt habe, dass nichteheliche Väter nicht per se ohne Zustimmung der Mutter von der Sorge für sein Kind ausgeschlossen werden kann. Es müsse für Väter eine gerichtliche Einzelfallprüfungsmöglichkeit geben. „Diese Entscheidung ist für viele betroffene Väter und Kinder längst überfällig“, so Hofmann. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist damit insgesamt zu begrüßen, denn es macht eines ganz deutlich: Entscheidendes Kriterium ist das Kindeswohl!“ Daran habe sich alles auszurichten, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet seien oder nicht.
Sie forderte die Bundesregierung dazu auf, nun umgehend einen dem gerecht werdenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Dieser ist überfällig. Er wurde von der Bundesjustizministerin bereits 2010 angekündigt“, so die Rechtspolitikerin.
Es gebe verschiedene Modelle. Beim Antragsverfahren liege das Sorgerecht grundsätzlich bei der Mutter, könne aber auch vom Vater beantragt werden. Beim Widerspruchsmodell hingegen entstehe ein gemeinsames Sorgerecht kraft Gesetzes, dem die Mutter widersprechen könne. „Beide Modelle haben Vor- und Nachteile“, so Hofmann. „Bei der Frage, wie die Sorge nichtverheirateter Eltern neugeregelt werden solle, muss eines im Vordergrund stehen: Die beste und praktikabelste Lösung für die betroffenen Kinder und Eltern.“