Verlängerung und Änderung befristeter Rechtsvorschriften sind fragwürdig

Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften verschiedene Änderungen als „fragwürdig“ bezeichnet.
So solle das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz, das unter anderem die Errichtung der hessischen Sozialgerichte sowie den Zuschnitt der einzelnen Bezirke regelt, nur für zwei Jahre verlängert werden, obwohl nach der eigenen Gesetzbegründung sich kein inhaltlicher Änderungsbedarf ergebe. „Eigentlicher Grund für die nur zweijährige Verlängerung ist der nicht aufgegebene „Traum“ der Landesregierung, wie sie selbst schreibt, dass die Möglichkeit der Zusammenfassung und Vereinheitlichung der organisatorischen Regelung aller hessischen Gerichtsbarkeiten weiter geprüft werden soll“, so Hofmann. Die SPD werde einer Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit aber nicht zustimmen. „Die hoch spezialisierten und effizient arbeitenden Fachgerichtsbarkeiten haben sich bewährt!“, so Hofmann.
Auch das Hessische Richtergesetz sei evaluiert worden. „Hier teilen wir die Auffassung des Ministeriums, dass insbesondere die Änderung des Personalvertretungsrechtes „auf die lange Bank geschoben werden sollte“, nicht“, sagte die Rechtspolitikerin. „Auch bei den Richterinnen und Richtern brauchen wir wieder eine echte Mitbestimmung. Damit ist eine Änderung des Personalvertretungsrechtes längst überfällig!“, so Hofmann.
Zu den erneut geplanten Änderungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes sagte die SPD-Politikerin: „Wir nehmen die Bedenken der Kirchen und der Gewerkschaften ernst. Der Sonntag sollte konsumfrei bleiben, er gehört der Familie und dient der Erholung. Die Möglichkeiten der Ausnahmen müssen begrenzt bleiben.“
Zudem sei die Verlängerung der Berichtsfrist des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes von drei auf fünf Jahre problematisch.