Die SPD-Landtagsfraktion hat ihren Entwurf zur Novelle des Hessischen Schulgesetzes vor der 3. Lesung im Parlament in der kommenden Woche mit einem eigenen Änderungsantrag noch einmal verbessert, weist die Landtagsabgeordnete Heike Hofmann hin. Die Änderungen greifen viele Punkte auf, die in dem Anhörungsverfahren des Landtags aber auch in zahlreichen Fachgesprächen erörtert worden sind, so Hofmann. Der Schwerpunkt dabei liege auf der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, unterstrich die Rechtspolitikerin.
In unserem Gesetzentwurf haben wir ein echtes Wahlrecht für die Eltern etabliert und die Verantwortung des Landes für die Bereitstellung der Ressourcen herausgehoben. Genau das ist bei dem Entwurf der Landesregierung nicht der Fall, so Hofmann weiter. Damit allerdings erweise die Landesregierung den Kindern mit Behinderung einen Bärendienst, zumal inzwischen auch bekannt geworden sei, dass nun auch die zusätzlichen Mittel für den gemeinsamen Unterricht als Vorläufer der Inklusion wegfallen sollen.
Ferner erteile der Gesetzentwurf der SPD auch den Spar- und Kürzungsplänen der Landesregierung bei den Staatlichen Schulämter sowie den Studienseminaren eine klare Absage und halte an den bestehenden Strukturen fest. Es ist kein Zufall, dass bei uns die 15 Staatlichen Schulämter im Gesetz geblieben sind. Denn wir wissen, dass der Entwicklungsprozess der Schulen hin zu mehr Selbstständigkeit nur gelingen kann, wenn auch die Unterstützungssysteme gut aufgestellt sind. Am Ende des Prozesses, kann man sicher auch über die Standortfrage reden. Wer am Anfang aber den Boden entzieht, muss sich anschließend nicht wundern, wenn ein Entwicklungsprozess scheitert, betonte die SPD-Politikerin.
Abschließend sagte Hofmann: Wenn wir gute Schulen wollen, müssen wir auch die Lehrer bestmöglich ausbilden und fit für ihre Aufgaben machen. Die beabsichtigte Schließung von Studienseminaren sowie der Wegfall von Ausbilder- und Referendarstellen führen genau zum Gegenteil.