Wir wollen unsere Gemeindeordnung für die modernen Anforderungen der Mitmachdemokratie und der aktiven Bürgergesellschaft öffnen und schlagen vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Sicherung der Daseinsvorsorge anzugleichen, erläuterte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, anlässlich der Debatte um den Neu-Entwurf der Hessischen Gemeindeordnung.
Die SPD habe mit einem Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene bereits einen Vorschlag zur Absenkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemacht um die Möglichkeit der politischen Partizipation der Bevölkerung zu verbessern, so die SPD-Politikerin. Daher sei es nun zu begrüßen, dass der Entwurf der Landesregierung Anregungen zur Einleitung des Bürgerbegehrens Rechnung trage, sagte die Abgeordnete weiter. Leider habe CDU/FDP aber der Mut gefehlt, die Quoren entsprechend anzupassen.
Im Hinblick auf die weiteren Beratungen merkte die Rechtspolitikerin an, dass die SPD-Fraktion den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes für die Einführung des Einwohnerantrags, wie er sich in der Niedersächsischen Gemeindeordnung findet, positiv gegenüber stehe. Auch der Ansatz der Bürgerbefragung werde von der SPD positiv bewertet.
Wir wollen eine Veränderung des § 121 HGO, die es den Kommunen ermöglicht, auch künftig ihren finanziellen Eigenanteil an der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung zu erwirtschaften, sagte Hofmann mit Blick auf kommunales Wirtschaftsengagement. Dies stärke die Leistungsfähigkeit der Kommunen und sei geeignet, die Abgabenlast der Bevölkerung zu reduzieren.
Kritisch sehe die SPD-Fraktion den Vorschlag der Regierungsfraktionen, direkt gewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch die Gemeindevertretungen abwählen lassen zu können, so Hofmann. Das sei verfassungsrechtlich bedenklich und bedürfe weiterer Diskussion.