Angesichts der Ankündigung von Justizminister Hahn, in Hessen länderübergreifend Sicherungsverwahrte in einer Anstalt aufzunehmen, hat die rechts- und vollzugspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Heike Hofmann den Minister aufgefordert, sich zuerst um die Situation der in Hessen untergebrachten Sicherungsverwahrten zu kümmern.
Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung hat die SPD-Landtagsfraktion auf das Abstandsgebot zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft hingewiesen, so Hofmann. Danach sind Sicherungsverwahrte unter anderen Standards etwa bezüglich der Freizeitmöglichkeiten, der räumlichen Voraussetzungen oder der Therapieangebote als Strafgefangene unterzubringen. Diese Standards, die das Bundesverfassungsgericht nun zwingend vorgeschrieben habe, erfülle Hessen sichtlich nicht, so Hofmann weiter.
Darauf habe die SPD-Landtagsfraktion in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Bevor Hahn nun den Super-Knast für Deutschland plane, müsse er zunächst in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt, sowie in der sozialtherapeutischen Anstalt in Kassel, wo die Sicherungsverwahrten in Hessen untergebracht seien, nachbessern.
Grundsätzlich sei es zwar auch aus fiskalischen Gründen sinnvoll, dass in der Frage der Unterbringung der Sicherungsverwahrung länderübergreifend zusammengearbeitet werde, es müsse jedoch ergebnisoffen geprüft werden, in welchem Bundesland aus geographischer, räumlicher und vor allem fachlicher Sicht eine konzentrierte Unterbringung von Sicherungsverwahrten länderübergreifend sinnvoll sei.