Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die SPD Landtagsfraktion begrüßt den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und der juristischen Ausbildungsordnung.
In Hessen bestehen Möglichkeiten zur Wiederholung einer Pflichtfachprüfung mit dem Ziel der Notenverbesserung innerhalb der Juristenausbildung derzeit nur im Rahmen des sog. Freiversuchs nach acht Semestern. In anderen Bundesländern hingegen Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt sind Möglichkeiten zur Notenverbesserung auf der bundesgesetzlichen Grundlage in § 5d Abs. 5 Satz 4 DRiG jenseits des Freiversuchs geschaffen worden.
In Anbetracht der hohen Bedeutung dieser Noten für das zukünftige Berufsleben der Absolvent/innen und stellt sich die derzeitige Situation in Hessen als unbefriedigend dar.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht die Erweiterung der Möglichkeit zur Notenverbesserung in Hessen vor. Durch die innerhalb des Gesetzesentwurfs vorgeschlagenen Änderungen wird es einem Studenten der Rechtswissenschaft nach Unterbrechung seines Studiums möglich sein, eine in Hessen bestandene Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen, wenn sie oder er sich bis zum Ende des zehnten Fachsemesters zur Prüfung anmeldet und eine Gebühr in Höhe von 500 zur Deckung der entstehenden Kosten entrichtet.
Außerdem besteht für Referendarinnen und Referendare die Möglichkeit, sich zur besseren Prüfungsvorbereitung aus dem Vorbereitungsdienst entlassen und sich später wieder zur Ablegung der Prüfung einstellen zu lassen. Dadurch wird ein Vorteil für diejenigen Referendarinnen und Referendare ermöglicht, die nicht auf die Finanzmittel der Unterhaltsbeihilfe angewiesen sind.
Um diesem Problem zu begegnen, ist innerhalb des vorliegenden Entwurfes vorgesehen, dass die zweite juristische Staatsprüfung unabhängig vom Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses zu erbringen ist.
Die SPD erachtet die Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs aus diesen Gründen als begrüßenswert.
Mithin wird die SPD dem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!