Arbeitnehmerschutz im Gesundheitswesen ist Patientenschutz

"Wer sich aus falsch verstandenem Dienst am Patienten überfordert, schadet sich und gefährdet möglicherweise Patienten. Deshalb ist die Wahrnehmung von Beschäftigteninteressen nicht nur Recht, sondern auch Pflicht der Beschäftigten im Gesundheitswesen", so die Landtagsabgeordnete Heike Hofmann, die zugleich auch rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion ist.
Die SPD-Politikerin will damit auf die zunehmende Arbeitsverdichtung im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege aufmerksam machen, wie sie in den letzten zwanzig Jahren stattgefunden hat. Deshalb dringe die SPD auf Bundes- und Landesebene Personalmindeststandards in den Krankenhäusern durchsetzen. Nicht nachvollziehbar sei hier die Position von CDU und FDP, die sich diesem Anliegen derzeit verweigern, so Hofmann. "Wir hoffen, dass sich auch die Beschäftigten zukünftig stärker für ihre Rechte einsetzen.“ Wer Überforderungen, Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht, oder andere fragwürdige Arbeitsbedingungen bekämpfe, handle eben nicht nur im eigenen, sondern besonders auch im Interesse der Patienten.
Hofmann fordert daher alle Beschäftigten im Gesundheitswesen auf, sich gewerkschaftlich zu engagieren und einer Gewerkschaft beizutreten. "Wenn der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder im Gesundheitswesen so hoch wäre, wie beispielsweise in der Schwerindustrie, so würde unser Gesundheitswesen anders und besser aussehen", so die Abgeordnete abschließend.