Hessischen Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Gleichstellung bei der Beamtenbesoldung und -versorgung rückwirkend zum 3. Dezember 2003 gelten.
Bis zu diesem Zeitpunkt hätte nämlich eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in Deutschland umgesetzt werden müssen.
Dies ist bis zum heutigen Tag versäumt worden, obwohl die Betroffenen ihre Rechte unmittelbar aus der Richtlinie geltend machen können.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die nationalen Behörden und Gerichte in solchen Fällen gehalten, die Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie die begünstigenden Regelungen zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber oder in anderer Weise zu beantragen oder abzuwarten.
Deshalb ist die Rückwirkung nicht nur politisch wichtig, sondern auch rechtlich geboten.
Hinzu kommt, dass dieser Gesetzentwurf nur geringe fiskalpolitische Auswirkungen haben wird, denn es wird nur für eine geringe Zahl von Fällen hier in Betracht kommen.
Mit dem vorgelegten Gesetz könnte auch die nötige Rechtsklarheit geschaffen werden. Weitere Klagen wären überflüssig, auch für das Land Hessen.
Deshalb ist das Gesetz sinnvoll und wird von der SPD-Fraktion unterstützt.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!