Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche, die die Nutzung so genannter Steuer-CDs mit angekauften Daten bei der Strafverfolgung nunmehr erlaubt, bezeichnete die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann, als "schallende Ohrfeige für den hessischen Ministerpräsidenten".
"Herr Bouffier hat im Januar 2010 aus durchsichtigen Gründen die Nutzung der Steuer-CDs abgelehnt", sagte die SPD-Politikerin. Deren Unhaltbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht nun eindrucksvoll belegt. Die Rechtsauslegung Bouffiers wurde kassiert und pulverisiert, so Hofmann.
Der Vorgang habe einmal mehr gezeigt, wie sehr sich der Ministerpräsident in seiner Rechtsauffassung von Klientelinteressen leiten lasse. "Herr Bouffier wollte mit seiner Haltung im Ergebnis nur reiche Steuerflüchtlinge schützen", kritisierte die SPD-Abgeordnete. Auf der Basis der obersten Rechtsprechung ist zukünftig einer solchen abenteuerlichen Rechtsinterpretation endgültig der Boden entzogen und die Steuergerechtigkeit wieder hergestellt", unterstrich die Rechtspolitikerin abschließend.