Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
mit Gesetz vom 26. März diesen Jahres wurde endlich durch Landesrecht eine weitgehende Gleichstellung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern sichergestellt.
Dies ist umso mehr zu begrüßen, als die SPD-Landtagsfraktion zuvor mit einem eigenen umfassenden Gesetzentwurf verdeutlicht hatte, dass wir eine umfassende Gleichstellung anstreben.
Wir unterstützen seit Jahren das Ziel, eingetragene Lebens-partnerschaften nicht nur hinsichtlich der gegenseitigen Pflichten mit der Ehe gleichzustellen, sondern ihnen auch die gleichen Rechte einzuräumen, wenn aufgrund des gegenseitigen Bekenntnisses zueinander Homosexuelle über das bloße Zusammenleben hinaus eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.
Bis zum 26. März diesen Jahres musste diese Landesregierung zum Jagen getragen werden. Insbesondere die CDU wehrte sich lange gegen dieses Landesgesetz, obwohl viele Bundesländer, wie z. b. Hamburg oder NRW bereits lange ein entsprechendes Gesetz haben.
Es ist dem Grunde nach positiv, dass die Grünen mit dem nun vorgelegten Gesetz versuchen, die Rückwirkung nun im Nachgang noch durchzusetzen.
Denn Deutschland hätte die Richtlinie bis zum 2. Dezember 2003 in nationales Recht umsetzen müssen (Art. 18 Abs. 1 RL 2000/78/EG). Ab diesem Zeitpunkt können sich die benachteiligten Beamten und Richter unmittelbar auf die Richtlinie berufen.
Nach der feststehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die nationalen Gerichte in solchen Fällen gehalten, die Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie die begünstigenden Regelungen zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber oder in anderer Weise zu beantragen oder abzuwarten.
In unserem damals vorgelegten Gesetzentwurf war die Rückwirkung der Gleichstellung zum 2. Dezember 2003 ausdrücklich vorgesehen, wie auch von der Richtlinie 2000/78/EG ausdrücklich vorgesehen ist! Auch die Anhörung zu dem Gesetz hat ergeben, dass die Umsetzung der Richtlinie zwingend ist.
Bündnis 90/Die Grünen hatten mit einem Änderungsantrag eine Rückwirkung zum 2. Dezember 2003 lediglich für die Beamten/Richter und deren Lebenspartner in Bezug auf die Beamtenversorgung (Art. 2 des Gesetzentwurfs) sowie die Beihilfevorschriften (Art. 3 des Gesetzentwurfs) vorgesehen.
Nun soll diese umfassend sein, d. h. auch die Abgeordneten des Hessischen Landtages, die Mitglieder des Hessischen Staatgerichtshofs und die Mitglieder der Landesregierung umfassen.
Das heißt, die Grünen haben in diesem Punkt dazugelernt!
Durch die rückwirkende Geltendmachung von Ansprüchen bei der Beamtenbesoldung und versorgung entstehen zudem nur geringe Mehrkosten, da ein begrenzter überschaubarer Personenkreis betroffen ist.
Mithin wird die SPD dem Gesetz zustimmen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!