Die Grünen haben dazugelernt

"Die SPD unterstützt seit Jahren das Ziel, eingetragene Lebenspartnerschaften nicht nur hinsichtlich der gegenseitigen Pflichten mit der Ehe gleichzustellen, sondern ihnen auch die gleichen Rechte einzuräumen", erklärte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann am Donnerstag im Hessischen Landtag.

Bis zum 26. März dieses Jahres habe die Landesregierung "zum Jagen getragen" werden müssen. Insbesondere die CDU wehrte sich lange gegen dieses Landesgesetz, obwohl in vielen Bundesländern, wie etwa Hamburg oder
Nordrhein-Westfalen bereits lange entsprechende Gesetze vorliegen. Es sei
daher positiv, dass die Grünen mit dem nun vorgelegten Entwurf versuchten,
die Rückwirkung nun "im Nachgang" noch durchzusetzen.

Nach der feststehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die nationalen Gerichte in solchen Fällen gehalten, die Diskriminierung auf jede
denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie die
begünstigenden Regelungen zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber oder in anderer Weise zu beantragen oder abzuwarten.

Die Grünen hatten mit einem Änderungsantrag ursprünglich eine Rückwirkung
zum 2. Dezember 2003 lediglich für die Beamten/Richter und deren
Lebenspartner in Bezug auf die Beamtenversorgung (Art. 2 des Gesetzentwurfs) sowie die Beihilfevorschriften (Art. 3 des Gesetzentwurfs) vorgesehen. Nun soll diese umfassend sein, also auch die Abgeordneten des Hessischen Landtages, die Mitglieder des Hessischen Staatgerichtshofs und die
Mitglieder der Landesregierung berücksichtigen.

"Das heißt, die Grünen haben in diesem Punkt dazugelernt, das begrüßen wir"
sagte Hofmann. Durch die rückwirkende Geltendmachung von Ansprüchen bei der Beamtenbesoldung und -versorgung entstünden zudem nur geringe Mehrkosten, da ein begrenzter überschaubarer Personenkreis betroffen ist.