"Der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs ist zwar ein wichtiger Beitrag
zur Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der hessischen Justiz; allerdings
darf er nicht aus Prestigegründen zum Selbstzweck werden", sagte die
rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann.
Bei ihren zahlreichen Besuchen in den Gerichten erfahre sie immer wieder,
dass sich die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs in der Zukunft
voraussichtlich etablieren werde. Allerdings hänge der Erfolg des
elektronischen Rechtsverkehrs im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang
die Rechtsuchenden und deren anwaltliche Vertreter bereit und in der Lage
seien, den Schriftverkehr eines Gerichtsverfahrens auf elektronischem Wege
abzuwickeln.
Bei einem Besuch des Amtsgerichts Groß Gerau musste die Sozialdemokratin
wieder einmal feststellen, dass die Justiz zwar bereits zukunftsweisend
technisch ausgestattet sei, die Möglichkeiten des elektronischen
Rechtsverkehrs von der Anwaltschaft aber nur sehr vereinzelt genutzt würde.
Man dürfe daher nicht den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs um jeden
Preis forcieren und dabei riskieren, dass ein großer Teil der Rechtsuchenden
von der technischen Entwicklung abgehängt und ihnen die Möglichkeit der
Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen erschwert werde, so Hofmann.
Vor einem solchen Hintergrund mache es nach Ansicht Hofmanns keinen Sinn,
die Gerichte mit großem finanziellen Aufwand in einer technischen Weise
aufzurüsten, die in der Praxis gar nicht nachgefragt bzw. in Anspruch
genommen werde.
"Völlig unverständlich ist auch, wenn ein Gericht elektronisch eingegangene
Schriftsätze auf eigene Kosten ausdrucken muss, um sie dann den übrigen
Prozessparteien zustellen zu können", stellte Hofmann fest. Hier würden
Kosten auf das Land verlagert, die nicht hinnehmbar seien und sich auch
nicht mit einer künftigen Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs
rechtfertigen ließen, wenn gleichzeitig um jeden Arbeitsplatz in der Justiz
gekämpft werden müsse.