Hürden für Volksbegehren in Hessen müssen weiter gesenkt werden

"Der von CDU und FDP eingebrachte Gesetzentwurf zur Erleichterung von Bürgerbegehren berührt leider nur die Oberfläche", kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann.
Der Gesetzentwurf verfehle ganz weitgehend das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger stärker zu beteiligen. Selbst nach einer Senkung des so genannten Quorums von 3 auf 2 Prozent seien es noch immer fast 90.000 Stimmberechtigte, die einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens unterstützen müssten. Im Vergleich dazu sei Bayern viel fortschrittlicher, so Hofmann weiter. Dort können bereits 25.000 Bürgerinnen und Bürger einen Volksentscheid veranlassen, und das obwohl Bayern mehr als doppelt so viele Einwohner wie Hessen habe, erläuterte die Rechtspolitikerin. Damit liege die Hürde in Hessen mehr als 7 ½ fache so hoch wie in Bayern.
Die SPD-Politikerin kündigte deshalb verschiedene Änderungsanträge ihrer Fraktion an. Entscheidend sei insbesondere auch eine Absenkung des Zustimmungserfordernisses für ein Volksbegehren, die in Hessen eine der höchsten Quoten in Deutschland erfordern. Der hierzu notwendigen Änderung der Hessischen Verfassung stehe die SPD-Fraktion aufgeschlossen gegenüber.
Die SPD wolle die Bürgerbeteiligung erleichtern und sich nicht auf kosmetische Änderungen beschränken wie CDU/FDP, so Hofmann abschließend.