Klage der Städte gegen Kita-Finanzierung ist politische Quittung für Wortbruch der Landesregierung

Als "notwendige juristische Konsequenz und als politische Quittung für den unverzeihlichen und politisch nicht nachvollziehbaren Wortbruch der Landesregierung in Sachen Kita-Finanzierung", hat die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann, die Klage von zahlreichen Städten und Gemeinden vor dem Staatsgerichtshof bezeichnet. "Die Landesregierung ist trotz vieler berechtigter Warnungen sehenden Auges in diese juristische Auseinandersetzung hinein gelaufen. Sie hat die Kommunen mit ihrem Vorgehen schwer vor den Kopf gestoßen. Sie muss jetzt die politischen und juristischen Konsequenzen ertragen", betonte die Rechtspolitikerin Hofmann.
Die Abgeordnete begrüßte die Klage der Kommunen als für die Klärung der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen unabdingbar. "Wir waren immer – gemeinsam mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden – der Auffassung, dass die Ungleichbehandlung der Kommunen nach der im letzten Jahr in Kraft getretenen Mindestverordnung für den Betrieb von Kindertagesstätten einen Bruch des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips darstellt. Damit ist die juristische Klärung nicht nur für die Frage einer verlässlichen Kita-Finanzierung von Bedeutung, sondern es muss auch eine Antwort gegeben werden, was das Verfassungsprinzip der Konnexität grundsätzlich Wert ist. Deshalb ist ein wünschenswerter Erfolg der Klage nicht nur für die Kommunen von hoher Bedeutung", so Hofmann abschließend.