UN-Kinderrechtskonvention jetzt endlich auch in Deutschland uneingeschränkt gültig

"Auch Flüchtlingskindern in Deutschland stehen jetzt die international üblichen umfassenden Schutzrechte zu. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den bisher geltenden Vorbehalt zurückgenommen hat und damit die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland umfassend gilt", erklärte die Landtagsabgeordnete Heike Hofmann. Jedoch sei jetzt auch das Land Hessen gefordert, betonte sie im Weiteren. "Nachdem die Kultusministerin nach langem Zögern den Schulbesuch auch für Kinder ohne Aufenthaltsstatus ermöglicht hat, sind jetzt weitere Maßnahmen erforderlich", so die SPD-Rechtspolitikerin.
Es gebe dringenden Handlungsbedarf bei der gesundheitlichen Versorgung und bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren. "Kinder, deren Eltern ohne gesicherten Aufenthalt hier sind, müssen Zugang zu ärztlicher Versorgung erhalten. Wir müssen außerdem über Alternativen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nachdenken und über die Frage, ob Kinder und Jugendliche in der Unterkunft am Flughafen gut aufgehoben sind", wies Hofmann auf noch zu klärende Fragestellungen hin. Die Landesregierung sei ebenso wie die Fraktionen im Landtag aufgerufen, kurzfristig Vorschläge zur Umsetzung zu machen.