SPD sieht Verfassungsbruch

Die Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ihre bereits angekündigte Verfassungsklage beim Hessischen Staatsgerichtshof im Zusammenhang mit der Steuerfahnder-Affäre vorgestellt. Auf diesem Weg soll die Verfassungswidrigkeit der von CDU und FDP mit ihrer Mehrheit durchgesetzten Erweiterung des Untersuchungsauftrages im diesbezüglichen Untersuchungsausschuss sowie einzelner Beweisanträge von CDU und FDP festgestellt werden, erläuterte die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann.
Aus Sicht von SPD und Grünen zeige die Vorgehensweise der Regierungsfraktionen, dass es ihnen nicht um die Aufklärung des Sachverhaltes gehe, sondern darum, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu verzögern und dessen Ergebnisse zu verwässern. "CDU und FDP verfolgen hiermit klar das Ziel von dem eigentlichen Skandal um die vier mit falschen psychiatrischen Gutachten zwangspensionierten Steuerfahndern abzulenken", so die SPD-Politikerin weiter.
Der Prozessbevollmächtigte von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Staatsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland, stellte nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes klar: "Die von den Fraktionen von CDU und FDP mit ihrer Mehrheit durchgesetzte Erweiterung des Untersuchungsauftrags gegen den Willen der Minderheit ist verfassungswidrig. Das Recht der Minderheit auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses schließt grundsätzlich eine Befugnis der Mehrheit zu einer Veränderung und Erweiterung des Einsetzungsauftrags aus." Diese Rechtsauffassung sei nicht nur herrschende Meinung in der Fachliteratur, sondern wurde auch bereits vom Bundesverfassungsgericht in ähnlichen Fällen so vertreten.
Neben der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer Erweiterung gegen den Willen der Antragsteller sind weitere verfassungsrechtliche Probleme gegeben, machte Hofmann deutlich. Sie betonte weiterhin, dass es im Ausschuss neben dem beklagten CDU-FDP Antrag auch einen klar umrissenen und inhaltlich eindeutigen Untersuchungsauftrag gebe, zu dem bereits ein einstimmig beschlossener Beweisantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliege und ein zweiter bereits eingebracht worden sei. "Hier kann sofort nach den Sommerferien mit der Arbeit begonnen werden. Da CDU und FDP mit ihrer Mehrheit Verfahrensfragen allerdings alleine regeln können, wird dies der Lackmustest für die Regierungsfraktionen, ob sie bereit sind, zu einer sachlichen Aufklärungsarbeit zu finden oder weiterhin auf Zeit spielen", so die Abgeordnete abschließend.