"Den Führerscheinentzug als eigenständige Hauptstrafe für Straftaten, die mit dem Straßenverkehr überhaupt nichts zu tun haben, ist rechtlich fragwürdig und würde im Ergebnis kaum jemanden abschrecken, eine Straftat zu begehen", kommentierte heute die rechtspolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, den neuerlichen Vorstoß der CDU, ein Fahrverbot als eigenständige Strafe einführen zu wollen.
Das Thema sei im Übrigen nicht neu. Bereits vor einigen Jahren habe Hamburg den Versuch gestartet, den Entzug des Führerscheins als zusätzliche Strafsanktion z.B. beim Diebstahl einzuführen und sei zu Recht gescheitert. Die Sozialdemokratin wies darauf hin, dass jeder ernstzunehmende Kriminologe bestätigen werde, dass der von der Union immer wieder behauptete Abschreckungseffekt eine im Gesetz vorgesehene Sanktion für die Straftäter kaum eine Rolle spiele. Für einen mittelosen Straftäter sei es völlig egal, ob er sich des Risikos einer Geldstrafe oder eines Fahrverbotes aussetze.
Zudem dürften die rechtstaatlichen Nachteile, die mit einer solchen Strafverschärfung verbunden seien, nicht unterschlagen werden, so Hofmann. Es widerspreche nachhaltig dem Gleichheitsgrundsatz, wenn bei ein und derselben Straftat, in einem Fall ein Fahrverbot ausgesprochen werde, während in einem anderen Fall eine Geld- oder sogar Bewährungsstrafe verhängt werde, nur weil der Betroffene keinen gültigen Führerschein besitze.
Letztlich erschwere die von der CDU geforderte Verschärfung auch noch jegliche Resozialisierungsaussichten, wenn einem Straftäter durch den Führerscheinentzug auch noch die Möglichkeit genommen werde, sein Leben ohne die Begehung weiterer Straftaten zu organisieren, weil er nicht mehr zu seiner Arbeitsstätte fahren könne bzw. es ihm nicht möglich sei, eine Tätigkeit auszuüben, für die er eine Fahrerlaubnis benötige.
"Nach alledem zeigt sich wieder einmal, wie wenig durchdacht die Schaufensterforderung der CDU ist. Öffentliche Sicherheit lässt sich eben nicht durch einen Griff in die "Law-and-order-Klamottenkiste" erreichen, sondern muss auch den bei uns zu beachtenden rechtstaatlichen Rahmenbedingungen genügen und als Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stets verhältnismäßig sein" , sagte Hofmann abschließend.