Anlässlich der Landtagsdebatte über die unterschiedlichen Gesetzentwürfe zum Strafvollzug hat die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, die Vorteile des SPD-Entwurfs hervorgehoben.
"Mit unserem Gesetzentwurf machen wir deutlich, dass der Resozialisierung des Gefangenen besondere Bedeutung zukommt und sie zusammen mit der Sicherheit der Bevölkerung eine Seite derselben Medaille ist", sagte Hofmann. Damit greife der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf die Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts präzise und praxisorientierter auf, als der ebenfalls vorliegende Entwurf der Landesregierung.
"Wir wollen, dass der Strafvollzug in Hessen Straftätern die Chance eröffnet, nach der Haftverbüßung in unserer Gesellschaft zu leben, ohne weitere Straftaten zu begehen. Das macht einen qualifizierten Chancenvollzug aus, der diesen Namen auch verdient!" Für die SPD sei es daher auch selbstverständlich, den offenen Vollzug als eine eigenständige Vollzugsform für geeignete Gefangene auszugestalten und ihn nicht wie CDU und FDP mit ihrem Gesetzentwurf faktisch abzuschaffen.
Der SPD sei es gelungen, ein modernes, zukunftsgerichtetes und praxistaugliches Gesetz vorzulegen. "Geben Sie sich deshalb einen Ruck! Stimmen Sie unserem Gesetz zu, es ist das bessere", so Hofmann.