Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der Hessische Landtag berät heute voraussichtlich abschließend über das 1. Hessische Gesetz für den Erwachsenenstrafvollzug!
Dem Parlament liegen hierfür zwei Gesetzentwürfe vor. Ein Entwurf der Landesregierung und ein von der SPD eingebrachter Gesetzentwurf.
Die SPD hat es als elementaren Fehler angesehen, dass im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungsverantwortung in die Hände der Länder gegeben wird. Dieser Auffassung sind wir nach wie vor.
Es kann nicht sein, dass bei jemand, der z.B. wegen Diebstahl in Bayern verurteilt worden ist, eine Haftstrafe verbüßt, deren Vollzug in wesentlichen Kernfragen anders geregelt ist als in Schleswig-Holstein, Sachsen oder in Hessen.
Das war seit den 70-iger Jahren die Grundlage des bundesweiten Strafvollzugsgesetzes und der das Gesetz begleitenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Hiervon hat sich auch die SPD bei ihrem vorgelegten Gesetzentwurf tragen lassen. Es ist daher für die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag von zentraler Bedeutung, mit einem eigenen Gesetzentwurf das bewährte Strafvollzugsgesetz fort zu entwickeln und damit aufzuzeigen wie ein moderner Erwachsenstrafvollzug in Hessen ausgestaltet sein sollte!
Mit unserem Gesetz machen wir deutlich, dass der Resozialisierung des Gefangenen besondere Bedeutung zukommt und die Sicherheit der Bevölkerung wie die Resozialisierung eine Seite derselben Medaille sind. Damit greift der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf dir Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts präzise und praxisorientierter auf, als der ebenfalls vorliegende Entwurf der Landesregierung.
Wir wollen, dass der Strafvollzug in Hessen Straftätern die Chance eröffnet nach der Haftverbüßung in unserer Gesellschaft zu leben, ohne weitere Straftaten zu begehen. Das macht einen qualifizierten Chancenvollzug aus, der diesen Namen auch verdient!
Wie notwendig dies ist, zeigen seit langem kriminologische Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass ein nachhaltiger Schutz der Allgemeinheit am besten durch eine erfolgreiche Resozialisierung erreicht werden kann.
Für uns ist es daher auch selbstverständlich, den offenen Vollzug als eine eigenständige Vollzugsform für geeignete Gefangene auszugestalten und nicht wie CDU und FDP ihn faktisch mit ihrem Gesetz abzuschalten!
Bei geeigneten Gefangenen gehören für uns Lockerungen, wie Freigang, Ausgang und Urlaub, zu den notwendigen Resozialisierungs-maßnahmen.
Deshalb ermöglichen wir sie bei geeigneten Gefangenen im Gegensatz zu dem restriktiven Katalog des §13 im Gesetzentwurf von CDU und FDP.
Positive Außenkontakte aufrecht zu erhalten, ist für Gefangene für ein späteres Leben in Freiheit besonders wichtig.
Deshalb ist unsere Besuchszeiten-Regelung deutlich weiter als die im Regierungsentwurf.
Meine Damen und Herren,
Gesetze sind für die Menschen, die Betroffenen (Gefangene, Straf-vollzugsbedienstete, Psychologen etc.) und in diesem Fall zur Sicherheit der Öffentlichkeit da. Deshalb war und ist es der SPD-Fraktion wichtig, ein modernes, zukunftsgerichtetes und praxistaugliches Gesetz vorzulegen!
Dies ist uns auch gut gelungen, wie die meisten Rückmeldungen der Fachverbände zeigen. Uns hat dabei besonders gefreut, dass zu unseren Gesetzentwurf viele Praktiker, Verbände, u. a. die Kirche etc. qualifiziert und umfänglich positiv Stellung bezogen haben.
Dafür vielen Dank im Namen der SPD-Landtagsfraktion!
Von den Verbänden und Fachleuten wurde dabei insbesondere die gute Gliederung und Struktur unseres Gesetzes begrüßt. Dies ist für die Anwendung des Gesetzes nicht unbedeutend.
Zudem wurden Detailfragen in dem Gesetzentwurf der SPD besser gelöst und Anregungen aus der Anhörung gezielter aufgenommen und umgesetzt. Dies gilt für die Ablehnung der Privatisierung des Strafvollzugs, für die Anerkennung der Strafvollzugsbediensteten als elementar Mitwirkwirkende des Behandlungsvollzugs, die auch nicht durch technische Einrichtungen ersetzt werden können. Und dies gilt in Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung.
Selbst die Landesregierung hat wesentliche Regelungen unseres Gesetzes begrüßt!
Geben sie sich deshalb einen Ruck!
Stimmen Sie unserem Gesetz zu: Es ist das bessere!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!