Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
seit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug Ländersache.
Deshalb ist es für die SPD in Hessen als stärkste Oppositionskraft selbstverständlich, dass wir mit einem eigenen Gesetz zum Erwachsenenstrafvollzug deutlich machen, wie der Strafvollzug in Hessen am besten ausgestaltet werden kann.
Ich bin stolz darauf (im Namen der SPD-Landtagsfraktion) Ihnen in Erster Lesung heute unser Gesetz vorstellen zu dürfen, das mit dem im Strafvollzugsgesetz des Bundes bestehenden Grundsätzen weiter entwickelt wurde und dem verfassungsrechtlichen Stellenwert des Resozialisierungsgebotes Rechnung trägt und die Ansprüche der Praxis in gebotener Art und Weise umsetzt.
Unser oberstes Ziel im Strafvollzug ist die Resozialisierung der Gefangenen, deren komplette Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Auf dem Weg dahin gilt es, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung zu schaffen. Am Ende des Vollzugs, den wir als Chancenvollzug betrachten, muss ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung stehen.
Dazu gehört für uns, dass neben dem geschlossenen Vollzug der offene Vollzug als eigenständige Vollzugsform erhalten bleibt.
Dies unterscheidet uns diametral vom Gesetzesentwurf der Landesregierung, der den offenen Vollzug nur noch unter dem Begriff
vollzugsöffnende Maßnahmen dekliniert, die zudem sehr restriktiv sind.
Unser Entwurf sieht in Anknüpfung an die Eignung des Gefangenen selbstverständlich auch Lockerungsregelungen, wie z. B. Ausgang vor, die zur Umsetzung des Chancenvollzugs auf das Vollzugsziel der Resozialisierung ausgerichtet sind.
Wir wollen bei geeigneten Gefangenen die Chancen einer erfolgreichen Eingliederung mit den Möglichkeiten des offenen Vollzuges nutzen!
Neben den inhaltlichen Schwerpunkten ist es der SPD auch wichtig, ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Dies ist uns, wie viele Rückmeldungen zeigen, gut gelungen!
Nach intensiver Abwägung sieht unser Gesetz z. B. ebenso wie das Gesetz der Landesregierung eine restriktive Reglung zum Paketempfang vor. Die Praxis zeigt, dass die Paketsendung mit Nahrungs-und Genussmitteln oft missbraucht wird und der von der Oma selbstgebackene Kuchen leider wohl der Vergangenheit angehört.
Uns war jedoch wichtig, die Besuchsdauer auf mindestens 2 Stunden im Monat auszuweiten.
Diese Regelung schließt ausdrücklich flexiblere Einzelfalllösungen, etwa was Besuchsmöglichkeiten für minderjährige Kinder betrifft, nicht aus.
Wir wissen, wie wichtig für Gefangene die Aufrechterhaltung von Sozialkontakten ist. Gerade im Hinblick darauf, dass nach der Haftentlassung positive Sozialkontakte für die Wiedereingliederung von zentraler Bedeutung sind.
Für die SPD ist selbstverständlich (im Gegensatz zum Gesetz der Landesregierung), dass datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt und nicht ausgehöhlt werden.
So werden nach dem Gesetz der Landesregierung mögliche erkennungsdienstliche Daten auf die elektronische Erfassung jeglicher biometrischer Daten ausgeweitet!
Zudem wird eine Rechtsgrundlage für die optische Überwachung außerhalb der Hafträume (auch prinzipiell z. B. Duschen!) geschaffen!
Wir halten diesen Weg für falsch!
Statt mehr Videoüberwachungen in den Haftanstalten, brauchen wir genügend Personal, das für ausreichend Sicherheit auch in den Anstalten sorgen kann und die Gefangenen behandelt, statt verwahrt!
Mit unserem Gesetz machen wir auch klar, dass die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Vollzugbeamten wahrgenommen werden. Wir wollen keinen privaten Knast wie in Hünfeld!
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
uns war wichtig unser Gesetz als Ergebnis der Anhörung, die stattgefunden hat, einzubringen.
Deshalb ist es auch das bessere Gesetz!
Ein Strafvollzugsgesetz, das dem Resozialisierungsgebot, wie vom BVerfG gefordert, genügend Rechnung trägt, aber auch dem Sicherheitsgebot ausreichend Rechnung trägt.
Stimmen Sie deshalb unserem Gesetz zu!
Vielen Dank!