Wie die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann heute in ihrer Rede im Hessischen Landtag bei der 2. Lesung des
Gesetzentwurfes für ein Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz in Erinnerung brachte, müssen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2007 die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und
Übersetzer durch Rechtsnorm geregelt werden.
Dem wolle dieses Gesetz Rechnung tragen und aktuelles EU-Recht mit einbeziehen, so Hofmann. "Jedoch wird sich die SPD-Fraktion bei diesem
Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten, da uns nach einer umfänglichen schriftlichen wie mündlichen Anhörung noch einige Unstimmigkeiten in dem Gesetz aufgefallen sind."
Als Beispiel nannte die SPD-Rechtsexpertin die Reglung der vorübergehenden Dolmetschertätigkeit. Der Paragraph 7 sei in der Anhörung hinsichtlich
seiner Praxistauglichkeit und Kostenfreiheit scharf kritisiert worden.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer habe deutlich gemacht, dass der Einsatz von qualifizierten und zuverlässigen Dolmetschern gerade bei der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wichtig sei, um
Übersetzungsfehler zu vermeiden.
Auch dem trage der Gesetzentwurf nicht ausreichend Rechnung, so die Abgeordnete abschließend.