Dolmetschergesetz

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der Hessische Landtag beschäftigt sich heute in 2. Lesung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz.
Zur Erinnerung:
Nach einer Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 2007 müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzer durch Rechtsnorm geregelt werden. Dem will dieses Gesetz Rechnung tragen, zudem aktuelles EU-Recht mit einbeziehen.
Meine Damen und Herren,
die SPD-Fraktion wird sich bei diesem Gesetz enthalten, da uns nach einer umfänglichen schriftlichen wie mündlichen Anhörung noch einige Unstimmigkeiten in dem Gesetz aufgefallen sind.
Ich möchte nur einige Beispiele nennen:
Die Reglung der vorübergehenden Dolmetschertätigkeit in §7 wurde in der Anhörung scharf hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit und Kostenfreiheit kritisiert.
Von dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer ist deutlich gemacht worden, dass der Einsatz von qualifizierten und zuverlässigen Dolmetschern gerade bei der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit wichtig ist, um Übersetzungsfehler zu vermeiden.
Dem trägt der Gesetzentwurf auch nicht ausreichend Rechnung.
Durch einen einstimmig angenommenen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde zumindest die genaue Bezeichnung ‚‚Gebärdensprachdolmetscher“ nachträglich aufgenommen.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
bei diesem Gesetz bleiben im Kern noch einzelne Unstimmigkeiten.
Deshalb wird sich die SPD bei diesem Gesetz wie angekündigt enthalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.