Als sinnvoll und dringend erforderlich für verschuldete Haushalte bezeichnete die Weiterstädter Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Heike Hofmann, das im Juli in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes. Mit der Neuregelung werde der Kontopfändungsschutz ausgeweitet und entbürokratisiert. Die Reform stärkt die Schuldner und entlastet Gerichte, Kreditinstitute und Sozialleistungsträger. Gleichzeitig belastet es jedoch die Schuldnerberatungsstellen in den Kommunen. Denn es sei davon auszugehen, dass sich viele Schuldner an die Beratungsstellen wenden werden, um sich die für das mit dem Gesetz eingeführte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) notwendige Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Für die absehbare Mehrarbeit der Schuldnerberatungsstellen sieht Hofmann das Land in der Verantwortung. Die SPD schlage als Vergütung einen Pauschalbetrag in Höhe von 40 Euro pro auszustellender Bescheinigung vor. Das sei vor allem vor dem Hintergrund der im Rahmen der Operation Düstere Zukunft 2004 komplett eingestellten Förderung jetzt dringend geboten, betonte die SPD-Politikerin. Im Übrigen sei die ergänzende finanzielle Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen bereits in allen anderen Bundesländern heute Standard.
Die Dringlichkeit werde durch aktuelle Zahlen deutlich unterstrichen. Allein im ersten Halbjahr 2009 seien in Hessen 3264 Verbraucherinsolvenzen mit durchschnittlichen Forderungen je Verbraucherinsolvenz von 63.400 Euro registriert worden. Mit der Reform sei endlich sichergestellt, dass die Betroffenen jetzt ohne aufwändiges Gerichtsverfahren, ihren existentiellen Lebensbedarf bestreiten können. Sie können weiter Miete überweisen, Strom bezahlen und Bargeld für das tägliche Leben abheben. Das ist ein großer Fortschritt für die Schuldner, erläuterte Hofmann.
Die stetig zunehmende Zahl überschuldeter Menschen erfordere eine qualifizierte Schuldnerberatung, die den Betroffenen hilft, ihre aus Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Die zusätzliche durch die Reform auf die Stellen übertragene Aufgabe dürfe nicht dazu führen, dass die soziale Beratung darunter leide, so Hofmann abschließend.