Arbeit fördern – Jobcenter sichern

"6,5 Millionen Menschen in der Grundsicherung nach Hartz IV und Zehntausende Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen warten darauf, dass es auch nach dem 31. Dezember weiter Hilfen aus einer Hand gibt", stellte heute die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, mit Blick auf die durch das Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Neuorganisation der Sozialverwaltung fest. Klar und deutlich wende sich die SPD gegen Kürzungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, insbesondere der im Bundeshaushalt vorgesehenen Mitteln für Fördermaßnahmen, so Hofmann weiter.

"Arbeit fördern – Jobcenter sichern" sei die klare Zielvorgabe. Wer Armut verhindern wolle, müsse die Chancen auf Arbeit stärken. Dazu seien funktionierende Jobcenter unabdingbar. Es wäre unverantwortlich, mitten in der schweren Wirtschaftskrise die Hilfen aus einer Hand für Langzeitarbeitslose zur Disposition zu stellen und durch Organisationschaos zu gefährden. Vielmehr müsse jetzt eine notwendige Verfassungsänderung erfolgen, um die Jobcenter zu sichern. Dazu müssten im Bundestag und im Bundesrat jetzt alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

Die SPD fordere eine solche Grundgesetzänderung seit langem. Bisher sei dies leider am Widerstand der CDU/CSU gescheitert. Umso erfreulicher sei es, dass Ministerpräsident Koch sowie Minister Banzer inzwischen auf die Linie der SPD eingeschwenkt seien und jetzt ebenfalls für eine Verfassungsänderung eintreten würden. Die Landesregierung habe dabei die volle Unterstützung der SPD-Fraktion, betonte Hofmann. Auch sei positiv zu vermerken, dass sich die CDU/FDP-Bundesregierung inzwischen offensichtlich in Richtung Verfassungsänderung bewege. Allerdings gäbe es in der Unionsfraktion immer noch Störfeuer. Es sei zu hoffen, dass die installierte überfraktionelle Bund-Länder Arbeitsgruppe alsbald zu guten Ergebnissen komme.

"Die SPD will eine schnelle und pragmatische Lösung. Das scheint am ehesten möglich, wenn sich CDU/FDP dem bereits schon einmal zwischen dem Bund und den Ländern erzielten Kompromiss anschließen würden. Das sichert die Zukunft der Jobcenter sowie die der bestehenden und auch eventuell weiterer Optionskommunen. Damit können wir die Leistung aus einer Hand für die Bürgerinnen und Bürger garantieren und vermeiden jedes Zuständigkeitswirrwarr", so Hofmann abschließend.