Sparen um jeden Preis schadet der Qualität der Rechtsprechung

Die rechtpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, und die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ) Darmstadt, Sabine Heilmann, erklären heute gemeinsam, dass sie eine Zusammenlegung der Verwaltungs- und der Sozialgerichtsbarkeit nachdrücklich ablehnen. Wie bekannt wurde, solle nach den Plänen der Landesregierung mit der geplanten Bundesratsinitiative von Hessen eine Grundgesetzänderung betreffend der „Jobcenter“ auch eine Grundgesetzänderung der Sozialgerichtsbarkeiten und Verwaltungsgerichtsbarkeiten herbeigeführt werden.
Bereits im Jahre 2006 wurde diesbezüglich ein Anlauf der damaligen CDU-geführten Landesregierung unternommen. Ein eindeutiges Ergebnis eines Fachgesprächs, welches die SPD-Fraktion damals gemeinsam mit Vertretern der Gerichtsbarkeiten, den Richterverbänden, der Rechtsanwaltschaft sowie der Gewerkschaften und der Sozialverbände geführt habe, hatte davor entschieden gewarnt, so Hofmann.
Nachdem das deutsche System der einzelnen Fachgerichtsbarkeiten nicht nur international anerkannt sei, sondern sich ebenfalls als „Exportartikel“ erwiesen habe, so Hofmann, sei es völlig unverständlich, dass es erneut Vorstöße gäbe, die wieder den Weg eines Einheitsgerichts gehen wollten.
Bereits bei der Schaffung des Grundgesetzes sei es als selbstverständlich aufgefasst worden, dass mit der Entscheidung über die Bundesgerichtshöfe auch die Fachgerichte der Länder festgelegt werden; denn Art. 95 GG garantiere zu Recht die obersten Bundesgerichte in ihrer heutigen Zusammensetzung und auch die entsprechenden Fachgerichtsbarkeiten der Länder, erläutert Heilmann.
Außerdem sei durch die Zusammenlegung die bewährte Beteiligung der Sozialverbände und der Gewerkschaften gefährdet. Dies sei ein Know-how- und Qualitätsverlust, der sich durch nichts begründen lasse.
Im Übrigen lasse sich ein flexibler Personaleinsatz im richterlichen Dienst durch eine vorausschauende und intelligente Personalplanung sowie durch den Einstellungsprozess steuern, so dass auch dahingehende Argumente entkräftet werden können, betonte Hofmann.
Zusammenfassend, so die Sozialdemokraten, sei durch die Zusammenlegung zweier fachlich und inhaltlich ausgelasteter Gerichtszweige keinerlei Einsparpotential möglich, da dies vielmehr funktionierende Strukturen zerstöre und die Qualität der Rechtsprechung in den einzelnen Bereichen gefährde. Zu dem stehe den Fachgerichtsbarkeiten auch eine zunehmend spezialisierte Anwaltschaft gegenüber.

Die hessische SPD unterstütze im Interesse der Rechtsuchenden und eines funktionierenden Rechtsstaats daher den Widerstand der Sozialverbände und der Gerichtsbarkeiten gegen die Pläne des Justizministers, so die beiden Rechtspolitikerinnen abschließend.