Heike Hofmann begrüßt GEZ-Urteil zu PC-Gebühr

Die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Heike Hofmann, begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, dass Computerbesitzer nur dann Rundfunkgebühren bezahlen müssten, wenn sie den Rechner nachweislich für Fernseh- und Hörfunkprogramme nutzten. „Rein aus dem Besitz eines Computers kann man keine Gebührenpflicht mehr ableiten“, fasst Hofmann das Urteil zusammen.
Die Entscheidung der Richter betrafen zwei Fälle, wo neben einem PC kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden war. Als sogenanntes Zweitgerät ist ein internetfähiger Computer ohnehin gebührenfrei. Der Hessische Rundfunk war nach Auffassung der Richter in der Pflicht gewesen, in den konkreten Fällen nachzuweisen, dass der PC der Beklagten zum Rundfunkempfang genutzt wurde.