?Die durchgeführte Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über das Berliner Ladenöffnungsgesetz machen deutlich, dass es weder sachlich gerechtfertigt noch notwendig ist, das Feiertags- und Ladenöffnungsgesetz in Hessen zu ändern, sagte die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Heike Hofmann.
Es sei reine Klientelpolitik, insbesondere der FDP, wenn behauptet werde, es gebe eine große Nachfrage, an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr die Möglichkeit zu eröffnen, Filme auszuleihen sowie Autowaschanlagen zu betreiben. Das Bundesverfassungsgericht habe noch einmal sehr deutlich gemacht, dass alleine ein großes wirtschaftliches Umsatzinteresse sowie ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Käufer grundsätzlich nicht genüge, die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise zu ermöglichen, so die SPD-Politikerin weiter.
Dies müsse im übertragenen Sinne auch für die Öffnung von Videotheken und Autowaschanlagen gelten. ?Die Sonn- und Feiertagsruhe darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Deswegen wird die SPD-Fraktion auch weiterhin diesen Gesetzentwurf ablehnen?, so Hofmann abschließend.