Als ?überflüssig und schädlich? hat die SPD-Landtagsabgeordnete Heike Hofmann den Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes bezeichnet.
?Es ist der schwarz-gelben Koalition zu keinem Zeitpunkt gelungen, deutlich zu machen, warum dieses Gesetz zu diesem Zeitpunkt in dieser Form eigentlich nötig war?, so die Rechtspolitikerin Hofmann. Das betreffe sowohl die Aufnahme von Landtagsabgeordneten sowie zusätzlicher Vertreter staatlicher Stellen in die Kommission als auch die Frage der zukünftig notwendigen Zweidrittelmehrheit.
?Dafür gab und gibt es keine Veranlassung. Denn dass die Kommission in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung und auf ihrer gegenwärtigen Geschäftsgrundlage gute Arbeit geleistet hat, dass sie bei ihren Entscheidungen in der Regel hohe Übereinstimmung erzielt hat und dass der Innenminister diesen Entscheidungen deshalb in den allermeisten Fällen auch gefolgt ist, das ergibt sich z. B. aus den Antworten des Innenministers auf den Berichtsantrag der SPD zur Arbeit der bestehenden Härtefallkommission?, erläuterte die Abgeordnete. Durch die veränderte Zusammensetzung habe die Kommission nunmehr eine vollkommen außer Kontrolle geratene Größe angenommen und sei nun fast doppelt so groß wie die nächst größere.
Eine ebenso unnötige wie sachwidrige Neuerung sei auch, dass dem Verfahren vor der Härtefallkommission zwingend ein abgeschlossenes Petitionsverfahren vorausgehen müsse. Auch hierzu seien in der Anhörung zahlreiche Einwände vorgetragen worden, die leider unberücksichtigt geblieben seien.
?Insgesamt atmet der Gesetzesentwurf nach wie vor einen kleinlichen, engherzigen und bürokratischen Geist. Die außerordentlich scharfen Vorprüfungsregelungen und vor allem die ursprünglich im Gesetzesentwurf enthaltenen harten und ausnahmslosen Ausschlussgründe standen in völligem Widerspruch zu dem, was der Bundesgesetzgeber wollte, als er die Möglichkeit einer am einzelnen Schicksal orientierten humanitären Lösung für Härtefälle einführte. Die unter dem Druck der Anhörung vorgenommenen Korrekturen sind also keine humanitäre oder liberale Großtat, sondern das Minimum, was man von einer Härtefallregelung erwarten muss, die ihren Namen auch nur einigermaßen verdienen soll?, so Hofmann.
Der Gesetzentwurf enthalte nun drei Änderungen. Zum einen sei die Frage der Straffälligkeit zu einem Regelausschlussgrund abgeschwächt. Darüber hinaus wurde das Zuwiderhandeln gegen Mitwirkungspflichten vollständig gestrichen. Zum anderen wurde der Geschäftsstelle der Härtefallkommission die Vorprüfungskompetenz wieder entzogen und auf den Vorprüfungsausschuss zurück übertragen.
Nicht geändert worden sei die Vorschrift, wonach ein Versagungsgrund vorliegt, wenn die betreffende Person ihren Lebensunterhalt nicht selber sichert. Hier werde eine möglicherweise notwendige und mögliche humanitäre Lösung von finanziellen Erwägungen abhängig gemacht. ?Humanität wird damit zur Geldfrage. Dass es sich dabei in der Realität nur um wenige Fälle handelt, ist kein Entschuldigungsgrund, es kommt vielmehr eher verschärfend hinzu.? Es sei deshalb auch besonders bedauerlich, dass der von der SPD gestellte Antrag auf Schaffung eines Härtefallfonds, wie er in anderen Bundesländern existiert, bei den Haushaltsberatungen abgelehnt worden sei, so Hofmann abschließend.