Hessischen Zukunfts- und Klimaschutzgesetz im Dezember 2009

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

nach langwierigen, auch schwierigen Gesetzesberatungen wird heute nach 3. Lesung endlich auch hier in Hessen ein Gesetz verabschiedet, das Klimaschutz durch höhere Energieeinsparung durch die Erleichterung von Wärmedämmmaßnahmen erreichen will.
Ich denke, dass die Verabschiedung dieses Gesetzes auch das richtige Signal angesichts der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen ist.

Zuletzt haben wir im Gesetzgebungsverfahren den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein 1. Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz sowie den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der HBO beraten.

Bei den Gesetzentwürfen ist es gelungen, die verfassungsrechtliche zulässige Duldungspflicht zu Gunsten der Wärmedämmerung gut zu regeln.
Für die SPD hat sich insbesondere durch die Anhörung gezeigt, dass der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen detaillierter und umfassender ist als der der Landesregierung.

Dies wird z. B. bei der Duldungspflicht auch für die beidseitige Grenzbebauung oder bei der Regelung deutlich, die klarmacht, dass auch die mit der Wärmedämmerung in Verbindung stehenden Bauteile von der Duldungspflicht erfasst sind.

Hierbei wurden in dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen entscheidende Anregungen noch mit aufgenommen, die klarstellend sind.

Die SPD-Fraktion bedauert, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hier erneut wichtige Anregungen aus der Anhörung nicht aufgegriffen haben, sondern einfach ?weggewischt haben.?

Sie haben nicht wie wir ?um das beste Gesetz gerungen?, sondern mal wieder Beratungsresistenz gezeigt, was enttäuschend ist.

Aus diesen Gründen werden wir dem Gesetz von Bündnis 90/Die Grünen zustimmen und uns bei dem Gesetz der Landesregierung enthalten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!