Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten ist der falsche Weg

?Die von Justizminister Hahn geäußerte Absicht, die Sozial- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenzulegen, entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage und wird von uns abgelehnt?, sagte heute die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann.
Die Diskussion sei nicht neu und es seien auch keine weiteren Argumente hinzugekommen, die es sachlich und rechtspolitisch rechtfertigen würden, die Zusammenlegung der beiden Gerichtsbarkeiten wieder aufzugreifen. Offenbar werde der Justizminister bei seinen Überlegungen weniger von der Beurteilung der Qualität der fachjuristischen Arbeit der Sozial- und der Verwaltungsrichter getrieben, sondern ausschließlich von dem Willen, um jeden Preis die verfehlte Haushaltspolitik der Landesregierung durch möglichst Kosten reduzierende Einschnitte in die Justizstrukturen zu kaschieren. Dabei werde auch die Notwendigkeit, der zunehmenden Spezialisierung der Anwaltschaft entsprechend qualifizierte und spezialisierte Richter gegenüberzustellen, völlig ausgeblendet.
Als ?rechtspolitischer Insolvenzverwalter? werde der Justizminister weder seinem Amtseid noch seiner Ressortverantwortung gerecht, so Hofmann. Offenbar handelten die Liberalen im Kabinett Koch jenseits jeglicher rechtspolitischer Verantwortung und reduzierten sich auf das vom Justizstaatsekretär in Zusammenhang mit der ebenfalls kritisierten Schließung der JVA Kassel III dargestellten Motto: Außer für das OLG könne für keine Justizbehörde eine Bestandgarantie abgegeben werden, weil man den hoch verschuldeten Landeshaushalt konsolidieren müsse.
Mit moderner Justizpolitik habe dies nichts zu tun, sagte die SPD-Rechtspolitikerin, weil hier deutlich werde, dass rechtspolitische Maßstäbe durch den Rotstift des Finanzministers verdrängt würden. ?Die FDP hat einmal von sich behauptet, intelligent sparen zu können. Diesen vermeintlichen Anspruch hat sie inzwischen an der Eintrittstür zur Regierungsmacht abgegeben und sich dabei auch von justizpolitisch notwendigen Prämissen, die einen modernen Rechtsstaat ausmachen, verabschiedet?, so Hofmann.