Autonomie der Hochschulen demokratisch gestalten

Nach der Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes sowie des TUD-Gesetzes steht für die SPD-Fraktion fest, dass dieses die Fragen der Demokratie innerhalb der Hochschule, der Situation der Beschäftigten sowie des freien Zugangs zu den Hochschulen des Landes nicht ausreichend beantwortet, so die Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Heike Hofmann. Deshalb habe die SPD-Fraktion ein umfangreiches Gesetzesänderungspaket zusammengestellt, so die SPD-Politikerin.
Gerade die Proteste der vergangenen Tage zeige, dass den Studenten heute keine ausreichenden Mitspracherechte in der Universität gewährt werden. Die SPD unterstütze nach wie vor den Prozess der Hochschulentwicklung, der zu mehr Eingeständigkeit der Hochschulen führe. Allerdings müssten die Kompetenzen, die das Land auf die Hochschulen übertrage, nunmehr auf die demokratischen Gremien in der Hochschule und nicht auf externe Dritte übergehen, so die Abgeordnete. Voraussetzung dafür sei aber ein Mindestmaß an gesetzlich vorgegebenen Strukturen in den Hochschulen. Mit der Wiedereinführung der Senatsausschüsse, des Studienausschusses in den Fachbereichen und vor allem auch die Wiedereinführung des Allgemeinen Studierendenausschusses sowie der Organe der Studierendenschaft verfolgten dieses Ziel. Folgerichtig sei auch der Umbau des Hochschulrats zu einem reinen Beratungsgremium mit allgemeinem Initiativrecht. Als solcher habe sich der Hochschulrat bewährt ? das Modell des ?Hochschul-Aufsichtsrats? lehne die SPD dagegen ab.
Ebenfalls von großer Bedeutung sei die Situation der Beschäftigten ? einschließlich des wissenschaftlichen Nachwuchses. So werde durch den SPD-Entwurf sichergestellt, dass auch bei Ausgründungen und Beteiligungen der Hochschulen an Unternehmen ordentliche Tarifbedingungen gelten müssten. Ferner würde die Möglichkeit von Privatdienstverträgen ebenso aus dem Gesetz gestrichen wie die Möglichkeit, studentische Hilfskräfte mit Kaffeekochen und Kopieren zu beschäftigen und damit einen neuen Niedriglohnsektor weiter in der Hochschule zu verankern. Ebenso werde die eigene Tariffähigkeit der TUD, die voll im Gesetzentwurf vorgesehen sei, auf ein vernünftiges Maß begrenzt.
Die Grundüberzeugung der SPD sei darüber hinaus, so Hofmann, dass der Zugang zu den Hochschulen möglichst geöffnet werden und nur die Qualifikation hierüber entscheiden solle. Daher werde beispielsweise die Regelung zu dem so genannten Meister-Zugang neu gefasst. Ferner würden konsequent die Studiengebühren, die für Gasthörer sowie für Graduiertenstudiengänge vorgesehen seien, aus dem Gesetzeswerk gestrichen. ?Für die SPD bleibt es dabei: Ein Studium an den Hessischen Hochschulen muss gebührenfrei sein?, betonte die Abgeordnete abschließend.