Forderung der Hilfsorganisationen und Kommunen werden aufgegriffen

Die vor kurzem erfolgte Anhörung zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) hat gezeigt, dass es im Interesse der Hilfsorganisationen und Kommunen noch dringenden Nachbesserungsbedarf gibt,? berichtet die Weiterstädter Landtagsabgeordnete Heike Hofmann. Bürgermeister aus ihrem Wahlkreis hätten sich bereits entsprechend an sie gewandt.
Aus diesem Grund bringe die SPD einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung ein, mit dem erreicht werden solle, dass künftig auch die privaten Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser) bei überörtlichen Einsätzen eine Erstattung ihrer Personal- und Sachkosten erhalten. Der Änderungsbedarf ergebe sich, so die SPD-Abgeordnete, weil die Praxis zeige, dass angesichts der zunehmenden Anzahl überörtlicher Einsätze die Eigenmittel der Hilfsorganisationen nicht mehr ausreichend seien. ?Will man ein gut funktionierendes ziviles Hilfsnetz erhalten, so bedarf es einer eindeutigen Kostenregelung? so Hofmann.
Außerdem solle der Eigenanteil der Kommunen bei Pauschalsätzen für den Kostenersatz bei Feuerwehren und Organisationen der allgemeinen Hilfe auf zehn Prozent festgeschrieben werden. Gegenwärtig betrage dieser Anteil 20 Prozent. Dabei würden aber die Vorhaltekosten für das Feuerwehrwesen nur unzureichend berücksichtigt. Deshalb sei eine Absenkung im Gesetz auf zehn Prozent erforderlich, so die Abgeordnete abschließend.