Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Versorgungsanspruch bestätigt SPD in vollem Umfang

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, begrüßte ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Zusatzversorgung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. ?Die Feststellung des Gerichts, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig ist, bestätigt die SPD in ihrer Position und unterstützt den Anfang September von der SPD eingebrachten Gesetzentwurf?, sagte Hofmann am Donnerstag in Wiesbaden.
Das BVerfG habe nochmals ausdrücklich klargestellt, dass der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG gebiete, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Daraus folge auch das Verbot eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses, der dazu führen solle, dass einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt werde, während einem anderen Personenkreis in gleicher Situation die Günstigstellung vorenthalten bleiben solle.
Genau diesem sich aus Art. 3 GG ergebenden Leitgedanken der Gleichbehandlung folge auch die SPD mit ihrem Entwurf für ein Gesetz zur Antidiskriminierung und zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht.
Das BVerfG habe in seiner Entscheidung außerdem zusätzlich eindeutig herausgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 GG kein Gebot herleiten lasse, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Es sei vielmehr verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe gleichzeitig und umfassend abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften mit einem Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen seien.

Angesichts dieser klaren Worte des Bundesverfassungsgerichts forderte Hofmann CDU und FDP im Hessischen Landtag auf, endlich ihre juristisch falsche, inhumane und rückwärtsgewandte Blockadehaltung aufzugeben.