Heike Hofmann begrüßt Einrichtung von Kommission

?Laut UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen oder androhen, um eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen?, so die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann, anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus und Übereinkommen der UN gegen Folter und Strafe.
Obwohl Folter international geächtet sei, gebe es immer noch zahlreiche antidemokratische Staaten, in denen Folter leider gang und gäbe sei. Auch die Bundesrepublik Deutschland sei bereits mehrfach vom EuGH wegen Verstößen gegen die UN-Folterkonvention wie zum Beispiel im Fall Vera Stein verurteilt worden. Deshalb sei es umso wichtiger, dass mit der Umsetzung des so genannten Fakultativprotokolls in nationales Recht Mechanismen geschaffen würden, die Folter und unmenschliche beziehungsweise erniedrigende Behandlungen verhüten sollen. Der dem Gesetz zugrunde liegende Staatsvertrag sehe eine Kommission aller Länder vor, die unabhängig und weisungsfrei arbeite, umfassende Kontrollbefugnisse erhalten solle und auf entsprechende Missstände, falls vorhanden aufmerksam mache.