Sozialdemokraten fühlen sich durch neue Informationen des Hessischen Rundfunks bestätigt

?Die Berichterstattung des Hessischen Rundfunks bestätigt die von der SPD-Landtagsfraktion geäußerte Vermutungen, dass erstens die Richterin K. Wolski auch direkt Vermögensvorteile aus der Beziehung ihres Mannes zu den Eheleuten C. beziehungsweise der Frau C. erhalten hat und dass zweitens die Richterin K. Wolski diese mindestens zum Teil nicht versteuert hat?, sagte heute die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann.
Schon frühzeitig habe die SPD aufgrund der öffentlichen Berichterstattung darauf hingewiesen, dass im Rahmen der laufenden Ermittlungen auch berücksichtigt werden müsse, dass in Bezug auf die Richterin K. Wolski insbesondere dann nicht die steuerrechtliche Entlastung des ?Hausfrauenprivilegs? geltend gemacht werden könne, wenn ihr aus nicht angegebenen finanziellen Schenkungen persönlich ebenfalls ein unmittelbarer Vermögenszugewinn erwachsen sei.
?Hierzu hat die öffentliche Berichterstattung immer wieder umfangreiche Anhaltspunkte geliefert?, sagte Hofmann und verwies dabei auf die Schenkung eines 135.000 Euro teuren Sportwagens, der sogar auf den Namen der Richterin zugelassen worden war, und auf die Tilgung von Steuerverbindlichkeiten der Eheleute Wolski durch Frau C. und die Schenkung von 540.000 DM, die von der Richterin Wolski und ihrem Mann nicht versteuert und zum Kauf eines Mehrfamilienhauses verwandt worden seien. Damit werde die Darstellung des Justizstaatssekretärs Kriszeleit, dass es zu keinem Zeitpunkt einen hinreichenden Tatverdacht für strafrechtlich oder steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten der Richterin K. Wolski gegeben habe, immer unwahrscheinlicher.
Hofmann forderte angesichts der Erkenntnisse, die laut Hessischem Rundfunk Gegenstand der Anklage gegen den Ehemann der Richterin Wolski seien, endlich auch die Rolle der Richterin Wolski in der ganzen Angelegenheit objektiv zu würdigen und den Grad einer eventuellen Tatbeteiligung sowie eigenes strafrechtlich relevantes Verhalten zu würdigen.