Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften dringend geboten

?Die SPD steht für ein weltoffenes, tolerantes und auch diskriminierungsfreies Hessen. Das Gesetz zur Antidiskriminierung und zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht meiner Fraktion steht fest in dieser Tradition?, sagte die rechtspolitische .Sprecherin der SPD-Fraktion Heike Hofmann in der heutigen Plenardebatte.

Die SPD in Hessen unterstütze seit Jahren das Ziel, eingetragene Lebenspartnerschaften nicht nur hinsichtlich der Rechte, sondern auch hinsichtlich der gegenseitigen Pflichten mit der Ehe gleichzustellen.
Bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften gehöre Hessen leider zu den Schlusslichtern. Die Landesregierung habe in den letzten fünf Jahren eine Gleichstellung blockiert. Dabei hätten bereits vier Landesverfassungen, darunter unter anderem Bremen und Thüringen, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. sexuellen Identität explizit untersagt. Zudem hätte die eingetragene Lebenspartnerschaft in den letzten Jahren in unserer Gesellschaft zusehend an Akzeptanz gewonnen. So verzeichne der Mikrozensus des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2007 bereits rund 15.000 gleichgeschlechtliche Paare, die in einer (eingetragenen) Lebenspartnerschaft leben.
Dazu habe in seiner Historie maßgeblich die rot-grüne Bundesregierung beigetragen, die dieses Rechtsinstitut per Gesetz normiert habe. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 die Verfassungskonformität der eingetragenen Lebenspartnerschaft ausdrücklich festgestellt: ?Art. 6 GG stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Aber der besondere Schutz des Staates bedeutet nicht, dass der Staat andere Lebensformen diskriminieren muss?, so Hofmann.

Der Leitsatz des Urteils besage:?Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichte vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.?

Weitere Veränderungen besagten, dass nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 1. April 2008 verpartnerten Beschäftigten aufgrund einer Richtlinie des Europaparlaments (2000/78/EG) eine Witwer-/Witwenrente zustehen kann.

Dabei gehe der SPD-Entwurf über denjenigen von Bündnis 90/Die Grünen noch hinaus. So bei

· einer klarstellenden Definition im Beamtenrecht vor (Art. 5 Nr. 3)
· der Vorlagemöglichkeit auch von Lebenspartnerschaftsurkunde (Art. 9 und 28)
· der Beachtung des Wohnorts des Lebenspartners bei der Studienplatzvergabe (Art. 32)
· und bei der Einbeziehung der Lebenspartnerschaft in den Sexualkundeunterricht in den Schulen.

Darüber hinaus sehe der SPD-Gesetzentwurf gemäß der EU-Richtlinie 2007/78/EG vom 27.11.00 eine Rückwirkung des Gesetzes zum 3.12.03 in weiteren wichtigen Teilbereichen in Bezug auf die hinterbliebenen Lebenspartner von Abgeordneten, Mitgliedern der Landesregierung, gegenüber der Zusatzversorgung von Arbeitern und Angestellten sowie in Bezug auf die Gewährung eines Ehrensoldes für Lebenspartner von ehrenamtlichen Bürgermeistern und Kassenverwaltern vor.
Hofmann betonte, dass der SPD-Gesetzentwurf dazu führen werde, der Gleichstellung verschiedener Lebensentwürfe ein Stück näher zu kommen.