Sozialdemokraten wollen gleiche Rechte für Eheleute wie für eingetragene Lebenspartnerschaften

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, und der Vorsitzende des sozialdemokratischen Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD, Ansgar Dittmar, haben heute in Wiesbaden den Entwurf für ein Gesetz zur Antidiskriminierung und zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht vorgestellt.

?Die SPD unterstützt seit Jahren das Ziel, eingetragene Lebenspartnerschaften nicht nur hinsichtlich der gegenseitigen Pflichten mit der Ehe gleichzustellen, sondern ihnen auch die gleichen Rechte einzuräumen, wenn aufgrund des gegenseitigen Bekenntnisses zueinander Homosexuelle über das bloße Zusammenleben hinaus eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen?, sagten die Sozialdemokraten.

Die Ehe und der Familienbegriff hätten nach wie vor eine bedeutende, schützenswerte, verfassungsrechtliche und gesellschaftspolitische Stellung, sagte Hofmann. Dittmar ergänzte, dies bedeute aber nicht, dass die Einstehensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Paare weniger schutzwürdig sei. Man dürfe die Augen nicht davor verschließen, dass in unserer gesellschaftlichen Weiterentwicklung neben der Ehe auch andere schützenswerte Lebensmodelle entstanden seien, in denen sich Menschen dauerhaft zueinander bekennen würden. So verzeichne der Mikrozensus des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2007 rund 15.000 gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebenspartnerschaft lebten.

Diejenigen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründeten, seien nach Ansicht der beiden sozialdemokratischen Juristen bereit, für den jeweils Anderen Verantwortung zu übernehmen. Diesem Umstand sei mittlerweile auch durch das Lebenspartnerschaftsgesetz Rechnung getragen worden. Danach entstünden durch die Begründung einer Lebenspartnerschaft beispielsweise eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung, eine gegenseitige Fürsorgeverpflichtung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sowie eine Haftungsbeschränkung auf Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.
Ziel der SPD sei, dass Lebenspartnern nun bei gleichen Pflichten auf Landesebene auch die gleichen Rechte wie Eheleuten eingeräumt werden sollten.

Als Beispiel nannte Hofmann, dass es problematisch sei, wenn verbeamtete Ehegatten Beihilfe im Krankheitsfalle bekämen und Hinterbliebenversorgung erhielten, während Lebenspartnern dies versagt bleibe. Und dies, obwohl für Angestellte im öffentlichen Dienst, die in einer Lebenspartnerschaft leben, hier bereits eine Gleichbehandlung der Ehe und der Lebenspartnerschaft erreicht worden sei.

Aus diesem Grund seien die Bereiche Besoldung, Beihilfe und Hinterbliebenenversorgung auch wesentliche Elemente des Gesetzentwurfs. Darüber hinaus enthalte der Gesetzentwurf neben zahlreichen verwaltungsrechtlichen Anpassungen z.B. auch, dass ebenso wie bei verheirateten Studienbewerbern im Falle einer Lebenspartnerschaft bei der Studienplatzvergabe die gemeinsame Wohnung Berücksichtigung findet. Im Übrigen würden aber auch bisher bestehende Privilegierungen von eingetragenen Partnerschaften abgebaut, so z.B. im Rahmen bestehender Befangenheitsregelungen und der Spielordnung für Spielbanken.

Insgesamt gehe damit der nun mehr vorgelegte Gesetzentwurf in einzelnen Teilbereichen nicht nur über die Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinaus, sondern erweitere zusätzlich die aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/78/EG vom 27.11.2000 aus sozialdemokratischer Sicht gebotene Rückwirkung und stoße durch die Erweiterung des Paragraphen 7 des Schulgesetzes einen der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechenden und angemessenen Diskussionsprozess an.