Minister Hahn muss vor Ausschuss

Justizminister Hahn hat heute von der sozialdemokratischen Landtagsfraktion einen umfangreichen Fragenkatalog zum Fall Wolski erhalten. ?Am 2. September ist für uns der Tag der Aufklärung, dann wollen wir im Ausschuss seine Antworten zu den strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Richterin hören?, sagte die rechtspolitische Sprecherin, Heike Hofmann.
?Offenbar fehlt es CDU, FDP und dem Justizminister an der ausreichenden Sensibilität gegenüber einem Verfassungsorgan des Landes Hessen, wenn Sie nicht zur Kenntnis nehmen, dass es dem Ansehen des Staatsgerichtshofs schadet, wenn eines seiner richterlichen Mitglieder über Jahre hinweg bewusst Vermögenswerte und finanzielle Vorteile nutzt, deren Ursprung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen und in Steuerstrafverfahren eine wesentliche Rolle spielen?, so Hofmann. Die Rechtspolitikerin wies darauf hin, dass es vorliegend nicht um eine Vorverurteilung der Richterin Wolski gehe und sie auch niemanden für die Verfehlungen ihres Ehemannes in ?Familienhaftung? oder ?Sippenhaft? zu nehmen gedenke. Vielmehr sei festzuhalten, dass seit 2003 umfangreiche strafrechtliche und steuerrechtliche Ermittlungen gegen den Ehemann der Richterin Wolski durchgeführt würden, die sich nach der öffentlichen Berichterstattung auch auf die Schenkung eines Sportwagens im Werte 135.000 Euro an die Richterin, die Tilgung von Steuerverbindlichkeiten der Eheleute Wolski (240.000 Euro) sowie den Erhalt von 150.000 Euro für einen Immobilienerwerb der Eheleute erstreckten.
Außerdem werde die Richterin mit einem versuchten Immobilienbetrug ihres Mannes in Frankreich in Verbindung gebracht. Festzuhalten sei mittlerweile leider auch, dass aufgrund der bereits frühzeitig kritisierten zeitlichen Verzögerungen der strafrechtlichen Ermittlungen offenbar eine weitere strafrechtliche Verfolgung möglicher Tatbeteiligungen der Richterin nun verjährt sei und daher nicht weiter verfolgt würden.
Insgesamt sollte auch die betroffene Richterin selbst ein Interesse daran haben, dass das Ansehen des Staatsgerichtshofs durch die bisherigen und noch laufenden Verfahren nicht belastet oder gar beschädigt werde, sagte Hofmann und empfahl dem richterlichen Mitglied K. Wolski, bis zur endgültigen Klärung der erhoben Vorwürfe und Verdächtigungen, die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof ?ruhen? zu lassen.

Anlage
Wir dokumentieren den Fragenkatalog an Justizminister Hahn nachfolgend im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Staatsminister Hahn,

leider müssen wir feststellen, dass die seit nunmehr sechs Jahre andauernden strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt Wolski immer noch nicht zu einem gänzlichen Abschluss gebracht worden sind und daher immer wieder zum Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung werden.

Wie Ihnen insbesondere aufgrund der jüngsten Berichterstattungen der überregionalen Tageszeitungen ?Süddeutsche Zeitung?, ?Frankfurter Rundschau? und ?Frankfurter Allgemeine Zeitung? sicher auch nicht entgangen ist, wird dabei stets immer wieder auch die Person der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. Wolski mit den strafrechtlichen und steuerrechtlichen Ermittlungen in der Öffentlichkeit in Verbindung gebracht und es wird dabei regelmäßig auch ein Bezug zu ihrer richterlichen Tätigkeit sowie ihrem Amt als Mitglied des Staatsgerichtshof hergestellt.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob und in welchem Umfang Frau Wolski Kenntnisse über das Vorgehen Ihres Ehemannes besaß, sondern offenbar auch um Vermögenswerte, die ihr nach der öffentlichen Berichterstattung direkt zugeflossen sein sollen.

Wir betrachten diese gesamte Entwicklung mit großer Sorge, da es aufgrund der breiten Medienöffentlichkeit nicht mehr nur um die juristische Aufarbeitung von Handlungen und Vermögenstransfers geht, sondern insbesondere auch die Gefahr besteht, dass unter anderem durch die Verquickung der gesamten Vorgänge und Ihrer Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof das Ansehen der Justiz im Allgemeinen und das Ansehen des Staatsgerichtshofs im Besonderen Schaden zu nehmen droht.

Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Landtagsfraktion bereits im Sommer des letzten Jahres den Fortgang der hier in Rede stehenden Ermittlungen zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (Drs. 17/427) gemacht. Aus deren Beantwortung im September 2008 ging hervor, dass die fortgesetzten Prüfungen der zuständigen Staatsanwaltschaft zum damaligen Zeitpunkt zwar noch ?keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Täterschaft/ Teilnahme? von Frau Wolski erbracht hätten, dass die Überprüfungen aber im Rahmen der Ermittlungstätigkeit fortgesetzt würden.

Im Rahmen der vorgenannten Beantwortung ist Ihr Haus seinerzeit nicht auf die Schenkung eines 135.000 ? teuren Sportwagens an Frau Wolski, auf die Tilgung einer Steuerschuld der Eheleute Wolski in Höhe von 240.000 ? durch Frau C. sowie auf eine Zahlung von 150.000 ? an die Eheleute Wolski zum Erwerb einer Immobilie eingegangen.

Diese Vorgänge werden aber regelmäßig im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung aufgegriffen und werfen angesichts der Angabe Ihres Hauses in der FAZ vom 22.08.2009, ?dass es bisher keinen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Richterin Wolski gebe? einige Fragen auf.

Dabei ist insbesondere von Bedeutung, dass nunmehr in der Öffentlich bekannt geworden ist, dass es zwar ein Ermittlungsverfahren gegen die Richterin Wolski gegeben habe, dies aber im Februar dieses Jahres eingestellt worden sei, da die zuständige Staatsanwaltschaft u.a. davon ausgehe, dass mögliche Straftaten der Richterin nicht mehr verfolgt werden könnten, weil sie zwischenzeitlich verjährt seien.

1. In welchem Umfang waren die vorgenannten Zuwendungen von Vermögenswerten an die Richterin Wolski und die Eheleute Wolski bisher Gegenstand

a) strafrechtlicher;
b) steuerrechtlicher

Ermittlungen?

2. Gab es im Kontext des hier in Rede stehenden Gesamtsachverhaltes weitere wirtschaftliche Zuwendungen von Frau C. direkt an die Richterin Wolski oder die Eheleuten Wolski?

a) Wenn ja, um was für Zuwendungen handelte es sich?

3. In welchem Umfang waren die weiteren in Frage 2 angesprochenen wirtschaftlichen Zuwendungen an die Richterin Wolski und die Eheleute Wolski Gegenstand

a) strafrechtlicher;

b) steuerrechtlicher
Ermittlungen?

4. In welchem Umfang haben die in den Fragen 1 bis 3 angesprochen Zuwendungen, die der Einkommens- und Vermögenssphäre der Richterin Wolski zuzurechnen waren, bei der Entscheidung, zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Steuerstrafverfahren gegen die Richterin Wolski zu eröffnen, eine Rolle gespielt?

5. In welchem Umfang laufen oder liefen strafrechtliche Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie französischer Ermittlungsbehörden gegen
a) die Richterin Wolski
b) den Ehemann der Richterin Wolski

in Zusammenhang mit dem Versuch, das Eigentum an einer Immobilie in Cannes zu übertragen?

6. Zu welchem Zeitpunkt und in Bezug auf welche strafrechtlich relevanten Handlungen wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Richterin Wolski durch welche Staatsanwaltschaft eingeleitet?

7. Wann und in welchem Umfang ist die Richterin Wolski seit 2003 im Rahmen der strafrechtlichen und steuerrechtlichen Ermittlungen von der zuständigen Staatsanwaltschaft oder französischen Ermittlungsbehörden
a) als Beschuldigte
b) als Zeugin
vernommen worden?

8. Hat es zu einzelnen Tatkomplexen des hier in Rede stehenden Gesamtsachverhalts zwischenzeitlich über die Anklageerhebung gegen den Ehemann der Richterin Wolski im März 2008 hinaus weitere Abschlussverfügungen der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bezug auf

a) die Richterin Wolski

b) den Ehemann der Richterin Wolski
gegeben?

9. Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt ergingen die einzelnen in Frage 8 angesprochenen Abschlussverfügungen?
10. Welche Maßnahmen wurden seitens der einzelnen Strafermittlungsbehörden seit 2003 unternommen, um zu Verhindern, dass in Bezug auf
a) die Richterin Wolski
b) den Ehemann der Richterin Wolski

eine weitere Strafverfolgung aufgrund eines Verjährungseintritts ausgeschlossen ist?

11. Zu welchen Zeitpunkten und durch wen ist seit 2003 jeweils überprüft worden, ob eine die Verjährung unterbrechende Verfügung der Staatsanwaltschaft erforderlich wurde?

12. Wer war jeweils an den zu den Fragen 10 und11 dargestellten Entscheidungen beteiligt?

13. Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang wurden

a) der jeweilige Justizminister und / oder Justizstaatssekretär
b) andere Mitglieder der Landesregierung

über die einzelnen zu den Frage 10 und 11 dargestellten Entscheidungen der Staatsanwaltschaften informiert oder waren darin eingebunden?
14. Aufgrund welcher Sachverhalte sah im Februar 2009 die ermittelnde Staatsanwaltschaft zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Täterschaft/ Teilnahme der Richterin Wolski gegeben, deren Strafverfolgung aber aufgrund eines Verjährungseintritts nicht mehr möglich wurde?

15. Wann ist in Bezug auf die einzelnen bei der Beantwortung zu Frage 12 zu berücksichtigenden Tatkomplexe jeweils die Verjährung eingetreten?

16. Wann ist nach Einschätzung des Justizministeriums voraussichtlich damit zu rechnen, dass die nunmehr seit 2003 laufenden Ermittlungen zu den Sachverhalten, die sowohl die Richterin Wolski als auch deren Ehemann betreffen, gänzlich zu einem Abschluss gebracht werden, ohne das vorher wiederum zu bereits bekannten Teilkomplexen Verjährung eintritt?

Angesichts des zunehmenden öffentlichen Interesses an dem hier in Rede stehenden Sachverhalt dürfen wir Sie bitten, die Beantwortung dieses kurzen Fragenkatalogs in der Sitzung des Rechts- und Integrationsausschusses am
2. September 2009 vorzunehmen.
mit freundlichen Grüßen
Günter Rudolph, Parlamentarischer Geschäftsführer

Heike Hofmann, rechtspolitische Sprecherin