Umgang mit der juristischen Aufarbeitung des Falles „Wolski“ erscheint nach wie vor fragwürdig

Mit Skepsis und Unverständnis reagierte heute die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, auf die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau, wonach lediglich gegen den Rechtsanwalt M. Wolski wegen Steuerhinterziehung ein Hauptsacheverfahren eröffnet werde.

Auch wenn bei einer steuerlichen Zusammenveranlagung die bloße Unterschrift des Ehegatten, hier der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt und Mitglied im Staatsgerichtshof K. Wolski, für sich genommen nicht ausreichend sei, um eine Teilnahme oder Mittäterschaft bei einer Steuerhinterziehung zu begründen, verwundere das Vorgehen der Strafermittlungsbehörden gegenüber der in der hessischen CDU stark verankerten K. Wolski doch sehr, so Hofmann.

"Anders als in den klassischen Fällen, in denen grundsätzlich ein Ehepartner nicht wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben über die Einkünfte des anderen Ehepartners wegen Steuerhinterziehung verantwortlich gemacht werden kann, geht es nach der Presseberichterstattung vorliegend auch um die gemeinsame Veranlagung von Vermögenswerten, die direkt der Ehefrau von Herrn Wolski zugeflossen sein sollen?, stellte die Rechtspolitikerin fest.

So würden in der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang insbesondere immer wieder die Schenkung eines 135.000 ? teuren Sportwagens an Frau Wolski, die Tilgung gemeinschaftlicher Steuerschulden (240.000 ?), sowie die finanzielle Unterstützung eines Immobilienerwerbs der Eheleute Wolski (150.000 ?) zitiert.

Vor diesem Hintergrund werfe daher auch die neueste teilweise Aufarbeitung des Falles ?Wolski? wieder weitere Fragen auf, kritisierte Hofmann die in der Presse wiedergegebene Einschätzung, wonach Frau Wolski für die mit unterschriebenen gemeinschaftlichen Steuererklärungen nicht verantwortlich sein solle.