"Die gestrige Sondersitzung des Unterausschusses Justizvollzug hat belegt, dass der Ausbruch eines algerischen Gefangenen aus der JVA I in Frankfurt/ Main durch eine Vielzahl von organisatorischen Mängeln begünstigt worden ist", stellte die auch für den Justizvollzug zuständige rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion,
Heike Hofmann, fest.
Nach Angaben des Justizministers hätten insbesondere die Gestaltung der Freiflächen, die Organisation des Personalwechsels im Schichtbetrieb sowie die beeinträchtigte Funktionsfähigkeit der Kameraüberwachung dazu beigetragen, dass der Ausbruch überhaupt erst möglich geworden sei.
Nach Auffassung Hofmanns habe der Vorfall auch über die JVA I in Frankfurt/ Main hinaus Bedeutung für den gesamten Justizvollzug in Hessen.
So sei es schon erstaunlich, dass eine zum Teil neu installierte und technisch neu eingerichtete Kameraüberwachungsanlage aufgrund zu erwartender Witterungsverhältnisse beeinträchtigt werden könne. Unzureichende Aufnahmen sowie der Ausfall der Aufzeichnungstechnik entsprächen damit sicherlich nicht dem aktuell technischen Standard, so die Sozialdemokratin. Es sei daher aus ihrer Sicht dringend erforderlich, die Kameratechnik auch in den anderen Justizvollzugsanstalten zu überprüfen.
Gleiches gelte nach dem Ergebnis der Sondersitzung auch für die Installation des Sicherheitsdrahts, der eigentlich einen Ausbruch hätte unmöglich machen sollen, den der Flüchtige aber offenbar ohne technische Hilfe habe überwinden können, sagte Hofmann. Auch hier sei nunmehr eine Überprüfung in Frankfurt und darüber hinaus dringend geboten.
Letztlich ungeklärt blieb, aus welchen Gründen Fehlinformationen über die Person des Geflohenen sowie Detailwissen aus internen Anstaltsabläufen in die Öffentlichkeit gelangen konnten, bevor der Fachausschuss informiert worden sei. ?Auch hier gibt es noch Klärungsbedarf?, resümierte Hofmann.