Gesetz zur Verlängerung befristeter Rechtsvorschriften

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, verschiedene Gesetze, die zum 31. Dezember 2009 außer Kraft treten würden, zu verlängern bzw. an wenigen Stellen zu ändern.

Lassen Sie mich aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion klarstellen, dass die seit 2001 geltende 5-jährige Befristung von Gesetzen und Verordnungen für den Gesetzgeber nicht in allen Fällen praktikabel ist und stets eine gründliche Evaluation erforderlich macht.

Im Übrigen sollte man erwägen, in all den Fällen, in denen nach einer bereits erfolgten Befristung festzustellen ist, dass gar kein oder nur marginaler Änderungsbedarf besteht, von einer weiteren zeitlichen Befristung im Sinne der Arbeitsökonomie und Rechtssicherheit eher abgesehen werden.

Zu den Einzelgesetzen möchte ich hier Stellung nehmen:

Das Gerichtsorganisationssetz, das den Sitz und die Bezirke der Amtsgerichte, Landgerichte etc. regelt, soll unverändert bis 2014 verlängert werden. An dieser Stelle ist zu erinnern, dass von der vorherigen CDU-geführten Landesregierung acht Amtsgerichte geschlossen und vier Amtsgerichte zu Zweigstellen abgestuft wurden.

Damit wurde die Justiz in der Fläche geschwächt. Nun ist zumindest wohl kein weiterer Rückzug der Justiz aus der Fläche geplant.
Dies ist gut so ? die Justiz muss auch durch ihre Gerichte, Staatsanwaltschaften etc. Bürgernähe wahren.

Auch das Juristenausbildungsgesetz soll außer redaktionellen Anpassungen unverändert weitere fünf Jahre gelten.

In der Regierungsanhörung wurden jedoch zahlreiche Vorschläge (z. B. durch die NRV und die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern) gemacht, u. a. zur Verbesserung bzw. partiellen Änderung der Ausbildung, z. B. durch eine zweisemestrige Pflichtveranstaltung ?Einführung in die Wirtschaftswissenschaften?.

Ich gebe zu, dass seitdem es die Juristenausbildung gibt, darum gerungen und gestritten wird, wie diese inhaltlich auszustatten ist. Dies ist jedoch keine ritualisierte Auseinandersetzung, sondern das Ringen um die besten Ausbildungsvoraussetzungen. Deshalb sollten wir im Ausschuss diese Anregungen ernsthaft prüfen.

(Pause)

Dem Ausschuss sollten die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Beratung vorgelegt werden. Zum einen ist das Gesetz noch recht komplex, zum anderen gab es etwa bezüglich des Änderungsbedarfs des Ausführungsgesetzes zum BGB unterschiedliche Auffassungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!