Befristung von Gesetzen und Verordnungen bedarf gründlicher Evaluation

Nach Ansicht der rechtspolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, sei die seit 2001 geltende 5-jährige Befristung von Gesetzen und Verordnungen für den Gesetzgeber nicht in allen Fällen praktikabel ist und mache daher stets eine gründliche Evaluation erforderlich.
Auch sei zu erwägen, dass in all den Fällen, in denen nach einer bereits erfolgten Befristung festzustellen sei, dass gar kein oder nur marginaler Änderungsbedarf bestehe, von einer weiteren zeitlichen Befristung im Sinne der Arbeitsökonomie und Rechtssicherheit eher abzusehen sei.
Beim Gerichtsorganisationsgesetz, das den Sitz und die Bezirke der Amtsgerichte, Landgerichte etc. regelt, sollte unverändert bis 2014 verlängert werden. ?An dieser Stelle ist zu erinnern, dass von der vorherigen CDU-geführten Landesregierung acht Amtsgerichte geschlossen und vier Amtsgerichte zu Zweigstellen abgestuft wurden?, betonte Hofmann. Damit sei die Justiz in der Fläche eindeutig geschwächt worden.

Auch das Juristenausbildungsgesetz solle außer redaktionellen Anpassungen unverändert weitere fünf Jahre gelten, obwohl in der Regierungsanhörung von Seiten der Fachleute konstruktive Änderungsvorschläge gemacht worden seien. ?Ich gebe zu, dass um die Juristenausbildung immer wieder gerungen und gestritten wurde, wie diese inhaltlich auszustatten ist. Dies ist jedoch keine ritualisierte Auseinandersetzung, sondern das Ringen um die besten Ausbildungsvoraussetzungen. Deshalb sollten wir im Ausschuss diese Anregungen ernsthaft prüfen?, sagte Hofmann.