Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der vorgelegte Gesetzentwurf hat uns bereits in der letzten und vorletzten Legislaturperiode beschäftigt und ist zunächst der Diskontinuität anheim gefallen gewesen.
Mit dem Gesetz soll ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Neben der Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung regenerativer Energien müssen auch weitere Hemmnisse bzw. Hürden abgebaut werden, um dem Klimawandel wirksam zu begegnen. Gerade bei den Altbauten besteht ein großes Energieeinsparpotential, etwa über die Wärmedämmung.
Leider hindert, bzw. erschwert das jetzige hessische Nachbarrecht hinsichtlich der Grenzabstandsregelungen oft nachträgliche Wärme-dämmungen von außen.
Bereits sechs andere Bundesländer haben ihre Nachbarrechtsgesetze dahingehend geändert, dass untergeordnete Bauteile zum Zwecke der Wärmedämmung im Luftraum eines Nachbargrundstückes geduldet werden müssen. Das Gesetz sieht vor, die HBO entsprechend anzupassen bzw. zu erweitern.
Dieses Gesetz bedarf trotzdem auch durch die Anhörung der näheren Betrachtung und Prüfung:
Wir befinden uns hier in einem hochsensiblen Bereich des Nachbarrechtes, in dem es viele Interessenskonflikte gibt und in einem komplizierten verfassungsrechtlichen Bereich, dem Eingriff in Artikel 14 Abs. 1 GG, der Eigentumsgarantie.
Hierbei müssen die verfassungsrechtlichen Schranken und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes beachtet werden.
Zudem müssen die Regelungen praxistauglich sein.
Die SPD wird das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten, denn der Klimaschutz ist gerade für uns als hessische SPD eines der wichtigsten Zukunftsthemen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!